Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

In der Sitzung am 03.11.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Flächennutzungsplans Utting am Ammersee im Regelverfahren zur Errichtung eines Bikeparks beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 09.11.2022 ortsüblich bekannt gemacht. 

 

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurde mit der Erarbeitung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans Utting am Ammersee beauftragt.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 30.03.2023 erfolgte der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Satzungsvorentwurfs. Der Vorentwurf mit Begründung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Utting am Ammersee des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München in der Fassung vom 13.02.2023 wurde in der Zeit vom 20.04.2023 bis einschließlich 22.05.2023 öffentlich ausgelegt.

 

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ausgewertet und abgewogen.

 

Auf entsprechende Unterlagen mit den Abwägungsvorschlägen in der Anlage wird verwiesen.


Beschluss:

 

1.         Der Gemeinderat der Gemeinde Utting nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 1, Beteiligung der Öffentlichkeit, und § 4 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Behörden, Kenntnis.

 

2.         Der Gemeinderat hat die eingegangenen Stellungnahmen beschlussmäßig geprüft und alle öffentlichen und privaten Belange miteinander und gegeneinander abgewogen. Die Änderungen werden entsprechend der Beschlüsse in die Planunterlagen eingearbeitet.

 

3.         Der Gemeinderat der Gemeinde Utting billigt den Vorentwurf der 4. Flächennutzungsplanänderung „Am Sportgelände – Bikepark“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 28.09.2023 unter der Maßgabe, dass die beschlossenen Änderungen in den Planunterlagen eingearbeitet werden. 

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Sportgelände – Bikepark“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 28.09.2023 öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange einzuholen.