In der Sitzung am 03.11.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Flächennutzungsplans Utting am Ammersee im Regelverfahren zur Errichtung eines Bikeparks beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 09.11.2022 ortsüblich bekannt gemacht.
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurde mit der Erarbeitung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans Utting am Ammersee beauftragt.
In der Gemeinderatssitzung
vom 30.03.2023 erfolgte der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Satzungsvorentwurfs.
Der Vorentwurf mit Begründung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Utting am Ammersee des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum
München in der Fassung vom 13.02.2023 wurde in der Zeit vom 20.04.2023 bis
einschließlich 22.05.2023 öffentlich ausgelegt.
Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ausgewertet und abgewogen.
Auf entsprechende Unterlagen mit den Abwägungsvorschlägen in der Anlage wird verwiesen.
Beschluss:
1.
Der Gemeinderat der Gemeinde Utting nimmt vom
Verfahren nach § 3 Abs. 1, Beteiligung der Öffentlichkeit, und § 4 Abs. 1
BauGB, Beteiligung der Behörden, Kenntnis.
2.
Der Gemeinderat hat die
eingegangenen Stellungnahmen beschlussmäßig geprüft und alle öffentlichen und
privaten Belange miteinander und gegeneinander abgewogen. Die Änderungen werden
entsprechend der Beschlüsse in die Planunterlagen eingearbeitet.
3.
Der
Gemeinderat der Gemeinde Utting billigt den Vorentwurf der 4.
Flächennutzungsplanänderung „Am Sportgelände – Bikepark“ mit Begründung und Umweltbericht in der
Fassung vom 28.09.2023 unter der Maßgabe, dass die beschlossenen Änderungen in
den Planunterlagen eingearbeitet werden.
4.
Die
Verwaltung wird beauftragt den Entwurf der 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Am Sportgelände – Bikepark“ mit Begründung und Umweltbericht in der
Fassung vom 28.09.2023 öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der
Behörden und Träger öffentlicher Belange einzuholen.