Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 27.04.2023 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 18. Änderung des Bebauungsplanes „Hechelwiese“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 05.07.2023 ortsüblich bekannt gemacht.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 29.06.2023 erfolgte der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Satzungsentwurfes mit Begründung in der Fassung vom 29.06.2023.

Dieser wurde in der Zeit vom 14.07.2023 bis einschließlich 16.08.2023 öffentlich ausgelegt.

Zeitgleich führte die Verwaltung die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durch.

 

Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden vom Planungsverband München ausgewertet und abgewogen.

 

Die Stellen, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Hinweise/Anregungen abgegeben haben, sind der Anlage „Abwägungen“ zu entnehmen. Die Stellungnahmen selbst, sind ebenfalls in der Anlage enthalten.

 

Alle Hinweise/Anregungen werden zur Kenntnis genommen, führen aber nicht zu einer Planänderung.

 

Die Satzung mit Begründung in der Fassung vom 31.08.2023 ist als Anlage beigefügt.


Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat der Gemeinde Utting nimmt die eingegangenen Stellungnahmen im Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis.

 

2.    Der Gemeinderat beschließt über die seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Hinweise und Einwendungen gemäß der Abwägung in Punkt C im Einzelnen.

 

3.    Der Gemeinderat der Gemeinde Utting beschließt den Entwurf der 18. Änderung des Bebauungsplanes „Hechelwiese“ mit Begründung einschließlich der unter Ziff. 2 gefassten Änderungen und Ergänzungen in der Fassung vom 31.08.2023 als Satzung.