Sachverhalt:
In der Gemeinderatssitzung vom 27.01.2022 wurde beschlossen, dass die Bebauungspläne „Hechelwiese“ und „Utting-Süd“ in der Gesamtheit überarbeitet werden sollen. Ein entsprechender Konzeptvorschlag des Planungsverbandes München, wurde in der Sitzung vom 28.07.2022 zugestimmt.
Der Bebauungsplan „Utting-Süd“ stammt aus den frühen 1980er
Jahren und wurde bislang 23mal geändert. Das Plangebiet ist im Laufe der Zeit
nach der Grundkonzeption des Bebauungsplanes fast vollständig bebaut worden, nur
einzelne Grundstücke im mittleren Bereich sind derzeit noch unbebaut. Der
Ursprungsbebauungsplan sah damals grundstücksübergreifende Bauräume vor.
Mittels umfangreicher Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung durch GRZ und
GFZ, Zahl der zulässigen Vollgeschosse in Verbindung mit einer maximal
zulässigen Dachneigung und Festsetzungen zur Baugestaltung und Grünordnung
wurde die Entwicklung städtebaulich gesteuert. Die folgenden 23 Änderungen des
Bebauungsplanes beinhalteten vor allem grundstücksbezogene Erweiterungen der
Baugrenzen und Regelungen, die Stellplätze betreffen, sowie einzelne GRZ- und
GFZ-Erhöhungen, Änderungen zur Anzahl der zulässigen Vollgeschosse und der
Firstrichtung.
Im Zuge der Bearbeitung ist deutlich geworden, dass es im
Plangebiet an einzelnen Stellen immer noch Regelungsbedürfnisse bezogen auf die
Art der Nutzung, das Maß der Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und
die Verkehrsflächen gibt, sodass es bei einem qualifizierten Bebauungsplan
bleibt. Die Gesamtüberarbeitung zielt auf eine Vereinfachung der Festsetzungen
und Nachverdichtung, die Grundzüge der Planung werden nicht geändert. Diese
Änderung kann im Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen, d. h. es ist nur ein
Verfahrensschritt erforderlich und der Umweltbericht kann entfallen
Der Planentwurf des Bebauungsplans „Utting-Süd“, zur
Einleitung des Verfahrens der 24. Änderung des Bebauungsplans, liegt nun vor.
Der Gemeinderat soll
nun den Entwurf zur 24. Änderung i. d. F. vom 30.08.2023 billigen und zur
öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden
und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB bestimmen.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee beschließt die Aufstellung der 24. Änderung des Bebauungsplans „Utting-Süd“ (Gesamtüberarbeitung), Gemarkung Utting am Ammersee, im beschleunigtem Verfahren nach § 13 a BauGB.
Die Planung zielt auf eine maßvolle
Nachverdichtung, Sicherung der Grünstrukturen und Vereinfachung der Regelungen
ab.
2. Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee billigt den vorgelegten Entwurf zur 24. Änderung des Bebauungsplans „Utting-Süd“ in der Fassung vom 30.08.2023.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf in der Fassung vom 30.08.2023 öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.