Sitzung: 31.08.2023 GR/112/2023
Zurückgestellt
Sachverhalt:
Nach
Beschluss des Gemeinderates vom 29.06.2023, soll eine Vorprüfung des
Schulgebäudes (mit Integration Kindertageseinrichtung) erfolgen.
Bei dieser
Vorprüfung ist auch die Ganztagbetreuungspflicht in der Grundschule ab 2026 zu berücksichtigen,
sowie die Prüfung einer Fördermöglichkeit für die nicht unerhebliche
Investition die damit verbunden ist.
Nach
Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern, ist es notwendig für die
Beantragung von Fördermitteln, plausibel und nachvollziehbar darzustellen, ob
die beabsichtigte Investition wirtschaftlich ist. Im Rahmen einer
Gesamtbetrachtung muss dargestellt werden, ob eine Sanierung des Schulhauses
oder ein Neubau der Schule wirtschaftlicher ist. Das bedeutet, dass sowohl die
Kosten für eine Sanierung, als auch die Kosten für einen Neubau der Schule
gegenübergestellt werden müssen.
Hierzu ist
es aber auch notwendig, den erforderlichen Raum- und Betreuungsbedarf zu
ermitteln. Die Sicherstellung einer bedarfsorientierten Angebotsstruktur stellt
die Gemeinden vor eine komplexe Aufgabe, die interdisziplinäre
Abstimmungsprozesse und bereichsübergreifende Planungsstrukturen erfordert.
Eine belastbare Bedarfsplanung ist Voraussetzung dafür, passgenaue Angebote
schaffen zu können.
Damit hierzu
ein entsprechendes Planungsbüro gefunden werden kann, wurde ein
Konzeptvorschlag erarbeitet, der 5 Stufen beinhaltet (siehe Anlage).
Auf dieser
Basis (incl. der Varianten für die Integration Krippe/Kita) soll eine
Angebotseinholung erfolgen.
Diese
Grundlagenermittlung ist grundsätzlich alleine nicht förderfähig. Nach Auskunft
der Förderstelle, ist es aber möglich, bei der Umsetzung der geplanten Maßnahme
die Kosten entsprechend anzugeben. Es handelt sich hier bereits um
Planungskosten für die eigentliche Maßnahme, daher werden diese im Nachgang
gefördert.
Bürgermeister
Hoffmann und die Verwaltung haben zur Sitzung eine Abwägung der beiden
Standorte vorbereitet. Diese wurde von Bürgermeister Hoffmann anhand einer
Präsentation vorgestellt.
Antrag zur Geschäftsordnung GR Stief
Der Tagesordnungspunkt soll zur nächsten Sitzung vertagt werden.
Abstimmung: 9 Ja 4
Nein
GR Schiller war
während der Beratung und Abstimmung nicht im Raum.