Zurückgestellt

Sachverhalt:

 

Nach Beschluss des Gemeinderates vom 29.06.2023, soll eine Vorprüfung des Schulgebäudes (mit Integration Kindertageseinrichtung) erfolgen.

 

Bei dieser Vorprüfung ist auch die Ganztagbetreuungspflicht in der Grundschule ab 2026 zu berücksichtigen, sowie die Prüfung einer Fördermöglichkeit für die nicht unerhebliche Investition die damit verbunden ist.

 

Nach Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern, ist es notwendig für die Beantragung von Fördermitteln, plausibel und nachvollziehbar darzustellen, ob die beabsichtigte Investition wirtschaftlich ist. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung muss dargestellt werden, ob eine Sanierung des Schulhauses oder ein Neubau der Schule wirtschaftlicher ist. Das bedeutet, dass sowohl die Kosten für eine Sanierung, als auch die Kosten für einen Neubau der Schule gegenübergestellt werden müssen.

 

Hierzu ist es aber auch notwendig, den erforderlichen Raum- und Betreuungsbedarf zu ermitteln. Die Sicherstellung einer bedarfsorientierten Angebotsstruktur stellt die Gemeinden vor eine komplexe Aufgabe, die interdisziplinäre Abstimmungsprozesse und bereichsübergreifende Planungsstrukturen erfordert. Eine belastbare Bedarfsplanung ist Voraussetzung dafür, passgenaue Angebote schaffen zu können.

 

Damit hierzu ein entsprechendes Planungsbüro gefunden werden kann, wurde ein Konzeptvorschlag erarbeitet, der 5 Stufen beinhaltet (siehe Anlage).

 

Auf dieser Basis (incl. der Varianten für die Integration Krippe/Kita) soll eine Angebotseinholung erfolgen.

 

Diese Grundlagenermittlung ist grundsätzlich alleine nicht förderfähig. Nach Auskunft der Förderstelle, ist es aber möglich, bei der Umsetzung der geplanten Maßnahme die Kosten entsprechend anzugeben. Es handelt sich hier bereits um Planungskosten für die eigentliche Maßnahme, daher werden diese im Nachgang gefördert.

 

Bürgermeister Hoffmann und die Verwaltung haben zur Sitzung eine Abwägung der beiden Standorte vorbereitet. Diese wurde von Bürgermeister Hoffmann anhand einer Präsentation vorgestellt.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung GR Stief

 

Der Tagesordnungspunkt soll zur nächsten Sitzung vertagt werden.

 

Abstimmung: 9 Ja 4 Nein

 

GR Schiller war während der Beratung und Abstimmung nicht im Raum.