Abstimmung:

Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Anfrage eines privaten Investors für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage auf einer landwirtschaftlichen Fläche im Außenbereich südlich der Straße „Am Dexenberg“ (Fl. Nrn. 2272 und 2273), wurde von dem Gemeinderat in der Sitzung am 25.08.2022 befürwortet.

 

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von PV-Freiflächenanlagen, die im Außenbereich errichtet werden sollen, erfordert eine gemeindliche Bauleitplanung, d.h. grundsätzlich die Aufstellung eines Bebauungsplans und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes. Infolgedessen wurde am 25.08.2022 beschlossen, dass für die Umsetzung dieses Photovoltaikanlageprojekts des Antragstellers, die Gemeinde ein Bauleitplanverfahren einleiten wird (vorausgesetzt einer Kostenübernahme durch den Antragsteller). Darauffolgend wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-PV-Anlage – Am Dexenberg“ für die Grundstücke Fl. Nrn. 2272 und 2273 (Gemarkung Utting am Ammersee) im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung im Gemeinderat am 23.02.2023 beschlossen.

 

Das Plangebiet stellt momentan eine unbebaute Wiesenfläche mit Gefälle dar. Die Grünlandfläche ist unter Artenschutzaspekten grundsätzlich für das Vorhaben geeignet. Die Nutzung der Fläche soll an das Vorhaben angepasst werden, indem der Bebauungsplan für diesen Bereich ein „sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ festsetzt. Das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und Verkehrsflächen, werden im Bebauungsplan festgesetzt.

 

Flächen für Eingrünung, der Erhaltung der bestehenden Vegetation, für Ausgleichsflächen sowie die Festlegung von Pflanzgeboten sind auch innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans vorgesehen. Eine Ausnahme für die Bebauung innerhalb des Landschaftsschutzgebiets, wird im Verfahren beantragt.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee hat den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München für die Erstellung des Bebauungsplans „Freiflächen-PV-Anlage - Am Dexenberg“ beauftragt.

 

 

 

 

 

 

 

Umgriff:

(private Fläche südlich der Straße Am Dexenberg, Fl. Nrn. 2272 und 2273)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abb. 1. Geltungsbereich, ohne Maßstab, Quelle Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung,

Stand 16.10.2021

 

Der Gemeinderat soll nun den Entwurf zur Bebauungsplanerstellung i. d. F. vom 18.07.2023 billigen und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB bestimmen.

 


Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans „Freiflächen-PV-Anlage - Am Dexenberg“ für die Grundstücke FI. Nrn. 2272 und 2273 (Gemarkung Utting am Ammersee) in der Fassung vom 18.07.2023.

 

2.    Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen in die vorliegende Fassung einzuarbeiten.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB).