Sachverhalt:
Die Anfrage eines privaten Investors für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage auf einer landwirtschaftlichen Fläche im Außenbereich südlich der Straße „Am Dexenberg“ (Fl. Nrn. 2272 und 2273), wurde von dem Gemeinderat in der Sitzung am 25.08.2022 befürwortet.
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von
PV-Freiflächenanlagen, die im Außenbereich errichtet werden sollen, erfordert
eine gemeindliche Bauleitplanung, d.h. grundsätzlich die Aufstellung eines
Bebauungsplans und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes.
Infolgedessen wurde am 25.08.2022 beschlossen, dass für die Umsetzung dieses
Photovoltaikanlageprojekts des Antragstellers, die Gemeinde ein Bauleitplanverfahren
einleiten wird (vorausgesetzt einer Kostenübernahme durch den Antragsteller). Darauffolgend
wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-PV-Anlage – Am
Dexenberg“ für die Grundstücke Fl. Nrn. 2272 und 2273 (Gemarkung Utting am Ammersee)
im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung im Gemeinderat am
23.02.2023 beschlossen.
Das Plangebiet stellt momentan
eine unbebaute Wiesenfläche mit Gefälle dar. Die Grünlandfläche ist unter
Artenschutzaspekten grundsätzlich für das Vorhaben geeignet. Die
Nutzung der Fläche soll an das Vorhaben angepasst werden, indem der
Bebauungsplan für diesen Bereich ein „sonstiges Sondergebiet“ mit der
Zweckbestimmung „Photovoltaik“ festsetzt. Das Maß der baulichen Nutzung, die
überbaubaren Grundstücksflächen und Verkehrsflächen, werden im Bebauungsplan festgesetzt.
Flächen für Eingrünung, der
Erhaltung der bestehenden Vegetation, für Ausgleichsflächen sowie die
Festlegung von Pflanzgeboten sind auch innerhalb des Geltungsbereichs des
Bebauungsplans vorgesehen. Eine Ausnahme für die Bebauung innerhalb des
Landschaftsschutzgebiets, wird im Verfahren beantragt.
Der Gemeinderat der Gemeinde
Utting am Ammersee hat den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München für
die Erstellung des Bebauungsplans „Freiflächen-PV-Anlage - Am Dexenberg“ beauftragt.
Umgriff:
(private
Fläche südlich der Straße Am Dexenberg, Fl. Nrn. 2272 und 2273)
Abb. 1. Geltungsbereich, ohne Maßstab,
Quelle Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung,
Stand 16.10.2021
Der Gemeinderat soll
nun den Entwurf zur Bebauungsplanerstellung i. d. F. vom 18.07.2023 billigen und
zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Beteiligung der
Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB bestimmen.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des
Bebauungsplans „Freiflächen-PV-Anlage - Am Dexenberg“ für die Grundstücke FI.
Nrn. 2272 und 2273 (Gemarkung Utting am Ammersee) in
der Fassung vom 18.07.2023.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt,
redaktionelle Änderungen in die vorliegende Fassung einzuarbeiten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den
nächsten Verfahrensschritt einzuleiten (frühzeitige Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB).