Abstimmung:

Ja: 10, Nein: 3

Sachverhalt:

 

An der nördlichen Bachböschung des Mühlbaches auf Höhe des Rewe-Marktes, wurden im Sommer 2015 auf einer Länge von ca. 35 m Altlasten erkundet. Es handelt sich um Auffüllungen mit Beimengung von Hausmüll und Ziegel-/ Betonbruch, vermutlich aus der Zeit vor 1960. Die Auffüllungen erreichen im Bereich der Schürfen Stärken von 1,0 bis 1,6m und keilen nach Westen hin aus. Sie sind recht gut abgrenzbar. Der Anteil der Müllbeimengungen an den gesamten Auffüllungen ist gering und wird für die Schürfen mit 3 bis 7% angegeben. Die Auffüllungen treten an der steilen Bachböschung durch die Erosion des Baches zu Tage. Oberhalb der Böschung sind sie durch eine unauffällige Mutterbodenauflage von ca. 30 cm überdeckt. Da ein weiteres Freilegen von Müllbestandteilen und damit Eintrag in das Gewässer wahrscheinlich ist, ist eine Sicherung der Altlasten erforderlich.

 

Diesbezüglich fanden in der Vergangenheit zur Sanierung des Uferbereiches im "Tal des Lebens" enge Abstimmungen mit Gemeinde- und Landratsamtsvertretern statt.

 

Nach den gemeinsamen Abstimmungen erfolgte schlussendlich die Plangenehmigung gem. § 68 Abs. 2 WHG mit Nebenbestimmungen vom 24.08.2021. Hier verweist die Landratsam Landsberg am Lech als Genehmigungsbehörde insb. auf die Anordnung in Punkt 3.4.: Rechtsgrundlage des möglichen Sanierungserfordernisses ist § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 bis 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG). Nach § 4 Abs. 2 bis 4 BBodSchG sind die Grundeigentümer verpflichtet, Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem Grundstück drohenden schädlichen Bodenveränderungen zu ergreifen bzw. im Rahmen der Aushubüberwachung festgestellte schädliche Bodenveränderungen so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren für den Einzelnen bzw. die Allgemeinheit entstehen. Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 BBodSchG kann die zuständige Behörde zur Erfüllung dieser Pflicht die notwendigen Maßnahmen anordnen. Dies ist mit Bescheid vom 24.08.2021 geschehen.

 

Die rechtliche Verpflichtung der Gemeinde ergibt sich demnach aus den im Bescheid vom 24.08.2021 erfolgten Anordnungen. Hierbei hat die Gemeinde bzw. deren Organe keinen "Opportunitätsspielraum".

 

Das beauftragte Büro Vogl & Kloyer aus Weilheim erstellte für die Tiefbau- und landschaftsgärtnerischen Arbeiten ein Leistungsverzeichnis. Es wurden insgesamt 6 Firmen zur Abgabe eines Angebotes angefragt.

 

Bei der ersten Ausschreibung erhielten wir kein Angebot. Daraufhin erfolgte eine weitere Ausschreibung mit kürzerer Frist, wobei nur eine Firma ein Angebot abgegeben hat.

 

Vergabevorschlag des Architekten:

Bei vorliegendem Projekt wurde keine Kostenberechnung/Schätz-LV erstellt, sondern in einem früheren Stadium lediglich Schätzkosten angegeben. Es handelt sich um eine sehr spezielle und unübliche Maßnahme, weswegen Preise von anderen Baustellen des Landschaftsbaus oder Tiefbaus nur bedingt mit dieser Maßnahme vergleichbar sind und nur als grober Anhaltspunkt dienen.

 

Die angebotenen Einheitspreise liegen generell im Rahmen, einzelne Ausreißer sind begründbar und können im Bauablauf zum Teil vermieden werden (z.B. Pos. 01.7 Absperrschranke - Verwendung von Bauzaun stattdessen). Der Preis für die Baustelleneinrichtung kann grundsätzlich nur schwer geschätzt werden, da hier jede Firma anders kalkuliert und anfallende Allgemeinkosten, die sich nicht in die anderen Positionen einrechnen lassen, mit einbezieht, um ein auskömmliches Angebot abzugeben. Ein wie hier angebotener hoher Preis kann, je nach Firma und Bauvorhaben, durchaus vorkommen.

 

Die Firma Wurzer Umweltdienst GmbH, Am Kompostwerk 1 aus 85462 Eitting hat das einzige Angebot abgegeben. Entsprechende Bindefristverlängerung wurde gewährt!

 

Wir schlagen die Beauftragung der Firma Wurzer Umweltdienst GmbH vor - der Angebotspreis liegt bei 89.084,11 € Brutto.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und erteilt der Firma Wurzer Umweltdienst GmbH, Am Kompostwerk 1 aus 85462 Eitting, aufgrund des wirtschaftlich günstigsten Angebotes in Höhe von 89.084,11 € Brutto, den Auftrag für das Gewerk „Sicherung von Altlasten am Mühlbach“.