Abstimmung:

Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück (1046 m²) mit der FlNr. 182/3, Gemarkung Utting am Ammersee liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting am Ammersee. Die Abstandflächensatzung ist zu beachten, die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften, gilt nur für die Stellplätze (§ 8) und der Einfriedung (§ 9).

 

Die Baumaßnahme umfasst den Umbau der EG- Wohnung und den Anbau eines erdgeschossigen Anbaus, der als Terrasse für die Wohnung im 1. OG genutzt werden soll. Zusätzlich wird das innenliegende Treppenhaus an die Nordseite in einen eigenen Anbau verlegt, um mehr Nutzfläche im Inneren des Gebäudes zu schaffen und eine bessere Trennung zwischen den Wohnungen zu ermöglichen. Dadurch wird auch das DG erreichbar, das zu Wohnzwecken ausgebaut wird.

 

Treppenhausanbau:

 

Maße 2,30 m x 5,27 m

Firsthöhe mit Satteldach 9,15 m (Firsthöhe Haus 9,60 m)

Dachneigung 30°

 

erdgeschossiger Anbau:

 

Maße 5,36 m x 5,43 m / im 1. OG als Terrasse genutzt

 

Abstandsflächen:

 

Richtung Norden können durch den Treppenhausanbau die Abstandsflächen nicht eingehalten werden – hier liegt eine Abstandsflächenübernahmeerklärung vor.

 

Die Überprüfung des Stellplatznachweises sowie der Abstandsflächen obliegt der Bauaufsichtsbehörde.

 

Hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung ist festzuhalten, dass sich der geplante Umbau aufgrund der geplanten Firsthöhe und der Grundfläche in die nähere Umgebungsbebauung einfügt.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben sollte erteilt werden.


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu beantragtem Bauvorhaben wird erteilt.