Sachverhalt:
In der
Gemeinderatssitzung vom 23.02.2023 hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen
einen gemeinsamen Streetworker mit den Gemeinden Schondorf und Dießen über den
Verein Brücke Oberland e.V. zu beauftragen.
Die Gremien in Schondorf
und Dießen haben ebenfalls entsprechende Beschlüsse gefasst. Der Gemeinderat
Schondorf hat einen Beschäftigungsdeckel von 10 Stunden beschlossen, der
Marktgemeinderat Dießen hat sich für eine Buchung von fix 10 Stunden
entschieden. Durch den Gemeinderat Utting wurden bislang nur die
Haushaltsmittel (0.4602.7120) in Höhe von 25.000,00 € berücksichtigt.
Der Markt Dießen
schlägt nun vor, dass die Gemeinden Utting und Schondorf ebenfalls je 10
Stunden fix buchen sollten. Diese Regelung hätte aus Sicht der Bürgermeister
aus Schondorf und Utting den Nachteil, dass der künftige Mitarbeiter bzw. die
Mitarbeiterin die Arbeitsstunden dokumentieren muss bzw. regeln müsste, wann
sich der Streetworker in welcher Gemeinde aufhält.
Dieses Vorgehen widerspricht
der gewünschten Flexibilität in einer interkommunalen Zusammenarbeit, da sich
die Jugendlichen wohl nicht immer dort aufhalten an welchem Ort der
Streetworker/ die Streetworkerin ihren Vorort-Tag gerade hat. Des Weiteren
würde sich in Betrachtung der Gemeindegrößen eine Ungleichverteilung der Kosten
ergeben.
So wurde das Thema
in einer Besprechung der zwei Bürgermeister und der Bürgermeisterin nochmals
aufgegriffen und folgender Vorschlag unterbreitet:
Die anfallenden
Kosten in Höhe von rund 68.000,00 € werden Anhand der Schlüssel der in den
Kommunen lebenden 12 – 21-Jährigen aufgeteilt.
Folgende
Aufteilung würde sich ergeben:
Gemeinde Schondorf 14.600,00 €
Markt Dießen 36.600,00 €
Gemeinde Utting 16.800,00 €
Mit diesem Vorschlag
könnte die Brücke Oberland e.V. frei und ohne Zeiterfassung in den
unterschiedlichen Kommunen arbeiten und die tatsächlichen Hotspots aufsuchen.
Die Beschlussfassung
des Gemeinderats Schondorf ermöglicht dem Bürgermeister die entsprechende
Vereinbarung zu treffen. Durch den Marktgemeinderat Dießen sowie den
Gemeinderat Utting müssten entsprechende Beschlüsse gefasst werden, dass die
Kosten nach der o.g. Aufschlüsselung erfolgen soll.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat Utting beschließt, dass die Kosten für die Brücke Oberland e.V. nach dem Verteilungsschlüssel der Kinder zwischen 12 bis 21-jährigen erfolgen soll.
2. Der Bürgermeister wird ermächtigt im Rahmen der eingestellten Haushaltsmittel die Vereinbarung zu treffen.