Abstimmung:

Ja: 12, Nein: 2

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Gesamtüberarbeitung des Bebauungsplans „Utting-Süd“, wurde festgestellt, dass der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Utting am Ammersee, am südwestlichen Ortsrand die Fortführung der Dyckerhoffstraße als Umfahrungsstraße darstellt. Die Straßentrasse führt durch das Landschaftsschutzgebiet weiter nach Westen.

 

Auszug aus dem Flächennutzungsplan:

 

Der Bebauungsplan Utting Süd, setzt in seinem Geltungsbereich den Anschluss dieser Straße fest.

 

Auszug aus dem Bebauungsplan:

 

 

 

 

 

 

Die Fläche mit der FlNr. 2514/3 (rot), die als Straßenfläche für die Umgehungsstraße gedacht war, wurde bereits mit der Fläche FlNr. 2515/1 verschmolzen und befindet sich nicht mehr im Eigentum der Gemeinde.

 

 

Hier fällt auf, dass die potenzielle Umfahrungsstraße bei der Bebauung der angrenzenden Grundstücke nur bedingt berücksichtigt wurde. Fraglich ist, ob und in welcher Form eine Umfahrungsstraße nach den heute geltenden Standards an dieser Stelle überhaupt realisierbar ist.

 

Es sollte geklärt werden, ob die Gemeinde an dieser Straßentrasse festhält. Die Trasse hat Auswirkungen auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes und die Bebauung der benachbarten Grundstücke.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass an der im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan „Utting-Süd“ gekennzeichneten Umfahrungsstrasse „Dyckerhoffstraße“ festgehalten wird.