Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan „Hechelwiese“ stammt aus den 1980er Jahren und wurde 1999 im Rahmen der 6. Änderung im Gesamten überarbeitet. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.01.2022 eine erneute Gesamtüberarbeitung im Rahmen der 18. Änderung des Bebauungsplanes mehrheitlich beschlossen.

 

In der Sitzung des Gemeinderates am 27.04.2023 ist die Einleitung des Verfahrens zur 18. Änderung als Gesamtüberarbeitung und dem Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen worden. Als Ziel der Planung ist die Änderung in einen einfachen Bebauungsplan unter Beibehaltung von Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche und baulichen Dichte postuliert worden. Der vorgelegte Entwurf in der Fassung vom 27.04.2023 ist gebilligt worden mit der Maßgabe, dass die Baugrenzen eine Maximierung bis zur GRZ von 0,3 ermöglichen.

 

Die Überprüfung des Entwurfs vom 27.04.2023 hat ergeben, dass auf sieben Grundstücken auch bei vollständiger Ausnutzung der Baugrenzen keine GRZ von 0,3 erreicht werden kann. Für diese Grundstücke wird eine Erweiterung der überbaubaren Flächen vorgeschlagen (s. Anlage GRZ). Für fünf weitere Grundstücke könnte man die Baugrenzen ebenfalls erweitern oder ändern, um mehr Spielraum für potenzielle Erweiterungswünsche zuzulassen als der Entwurf vom 27.04.2023. Im Plan der Anlage GRZ sind für die o. g. fünf Grundstücke und einige weitere kleinere Grundstücke beispielhaft hellblau die überbaubaren Flächen dargestellt, die dem Entwurf v. 27.04.2023 entsprechen – teilweise mit 3 m Mindestgrenzabstand bei freistehender Bebauung, bei Doppelhäusern ohne. Der Grenzabstand ist hier nur ein Anhaltspunkt, er ist selbstverständlich in jedem Einzelfall gesondert zu ermitteln und von den konkreten Wandhöhen abhängig. Die Planzeichnung zeigt lediglich annäherungsweise, welche Flächen bebaut werden könnten. Hellgrün ist der Vorschlag zur Erweiterung der überbaubaren Flächen dargestellt.

 

Generell ist festzustellen, dass durch die Zusammenfassung der Baugrenzen eine deutlich größere Flexibilität für die Bauherren erreicht wird. In der Tabelle (Anlage Tabelle GRZ Bestand) ist dargestellt, welche GRZ theoretisch möglich wäre, wenn die überbaubaren Grundstücksflächen komplett ausgenutzt würden. Durch die GRZ von 0,3 wird die Grundfläche beschränkt, durch die großzügigen Baugrenzen wird der Spielraum der Grundstücksbesitzer für potenzielle Erweiterungen oder Platzierung neuer Gebäude wesentlich erweitert.

 

Der Gemeinderat soll nun den Entwurf zur 18. Änderung i. d. F. vom 29.06.2023 mit den eingearbeiteten Änderungen billigen und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB bestimmen.


Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee billigt den vorgelegten Entwurf zur 18. Änderung des Bebauungsplans „Hechelwiese“ in der Fassung vom 29.06.2023.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf in der Fassung vom 29.06.2023 öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.