Sachverhalt:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Dießen am Ammersee hat in
seiner Sitzung am 23.03.2022 den Bebauungsplan für das Grundstück FlNr. 514/2,
Gemarkung Rieden am Ammersee (Seeweg-Nord35) zu ändern. Die Bebauungsplanänderung
wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer
Umweltprüfung durchgeführt.
Die Gemeinde Utting am Ammersee hat nun Gelegenheit bis spätestens 28.07.2023
eine Stellungnahme zum o.g. Bebauungsplanverfahren abzugeben.
Anlass für die Bebauungsplanänderung war ein Antrag der
Grundstückseigentümer der Fl. Nr. 514/2, Gemarkung Rieden. Aufgrund der
Nachqualifizierung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wurde das
Anwesen im Frühjahr 2019 unter Denkmalschutz gestellt. Dabei wird als
Hauptcharakteristikum die besondere Wirkung des freistehenden 1901-02 erbauten
Landhauses als solitärer Baukörper hervorgehoben. Ein Abbruch und Ersatz des
Gebäudes, ist damit ausgeschlossen.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Es erfolgt keine Äußerung.