Abstimmung:

Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Über diesen Bauantrag hat der Bau- und Umweltausschuss bereits in der Sitzung vom 22.12.2022 beraten und beschlossen. Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wurde nicht erteilt.

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück mit der FlNr. 2632/17, Gemarkung Utting am Ammersee, liegt im Umgriff des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Wittelsbacher-Hofberg“. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 30 BauGB.

 

Der Bauherr hat nun neue Planunterlagen mit entsprechenden Änderungen nachgereicht. So wurde nun die maximal zulässige Traufhöhe gemäß Ziffer 6.1 Buchstabe h des Bebauungsplans angepasst.

 

Bei der Berechnung der festgesetzten GFZ (Ziffer 3.1 des Bebauungsplans) werden Nebenanlagen nicht berücksichtigt. Das heißt, das Bauvorhaben widerspricht dem Bebauungsplan hier nicht.

 

Die Festsetzungen des Bebauungsplans „Wittelsbacher-Hofberg“ werden damit vollumfänglich eingehalten.

 

Aufgrund der Umplanung ist das Bauvorhaben aus Sicht des Landratsamtes Landsberg am Lech nun genehmigungsfähig und bittet die Gemeinde nochmals über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.

 

Abstandsflächen:

Das geplante Gärtnerhaus hält die Abstandsflächen in Richtung Norden und Osten nicht ein, da sich die Abstandsflächen mit dem bestehenden Wohnhaus überdecken.

 

Aus Sicht des Landratsamtes Landsberg am Lech, kann der beantragten Abweichung zugestimmt werden, da diese unter Berücksichtigung des Schutzzwecks der Vorschriften über die Abstandsflächen und der Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist, insbesondere, weil eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Besonnung sowie der soziale Wohnfrieden gewährleistet ist.

 

Die Abstandsflächen in Richtung der betroffenen Nachbarn können eingehalten werden.

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben nebst beantragter Abweichung der Abstandsflächen sollte erteilt werden.


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.

 

Dem Abweichungsantrag zu den Abstandflächen wird zugestimmt.