Abstimmung:

Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting/Holzhausen. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB. Die Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie die Abstandsflächensatzung gelten für diesen Bereich.

 

Auf dem 6180 m² großen Grundstück befindet sich ein Wohnhaus, auf dem der Dachstuhl erneuert sowie ein Zwerchgiebel und ein Treppenhausanbau errichtet werden soll.

 

weitere Veränderungen:

 

Fristhöhe Bestand 10,76 m                neu: 11,64 m

Kniestock                                            neu:   0,61 m

Firsthöhe Treppenhaus                       neu:   9,53 m

Dachneigung Bestand 41°                  neu:   42°

 

Kellergeschoss, Erdgeschoss und 1. Obergeschoss werden im Bestand nicht verändert.

 

In der näheren Umgebungsbebauung finden sich Ein- und Mehrfamilienhäuser, sowie landwirtschaftliche Hofstellen wieder, die durch ihre Bauweise wesentlich größere Firsthöhen aufweisen, als das im Bauantrag beschriebene Gebäude.

 

Hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung ist daher festzustellen, dass sich das Gebäude in die Eigenart der Umgebungsbebauung einfügt.

 

Die Überprüfung des Stellplatznachweises sowie der Abstandsflächen obliegt der Bauaufsichtsbehörde.

 

Das gemeindliche Einvernehmen sollte erteilt werden.


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.