Sachverhalt:
Das Grundstück mit der FlNr. 38, Gemarkung Utting am Ammersee, liegt im Umgriff
des rechtsgültigen Bebauungsplans „Schondorfer-/Dießener-Straße“. Die Satzung
über die örtlichen Bauvorschriften ist anzuwenden.
Das Bestandsgebäude verfügt bereits über 2 Wohneinheiten. Die
bestehenden Wohneinheiten werden jedoch umgebaut bzw. geringfügig erweitert.
Zusätzlich soll das Gebäude energetisch saniert werden.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen
Bauvorschriften werden eingehalten.
Die Zufahrt zu den Stellplätzen bzw. Garage ist gesichert – GR-Beschluss
vom 27.04.2023.
Abstandsflächen:
Das vorhandene Bestandsgebäude wurde 1951 genehmigt und errichtet und wird
nach außen hin nicht verändert. Dennoch ist für die beantragte
Wohnraumerweiterung ein Abweichungsantrag zu den Abstandsflächen zu stellen –
siehe Antrag mit Begründung in der Anlage.
Die Abstandsflächenabweichung ist „bauhistorisch“ bedingt und ist aus
der sog. halboffenen Bauweise entstanden.
Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben sowie die Zustimmung
zur Abstandsflächenabweichung sollte erteilt werden.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben wird erteilt.
Den Abweichungsantrag zu den Abstandsflächen wird zugestimmt.