Sachverhalt:
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück (FlNr. 121/2, Gemarkung Rieden am Ammersee) liegt im Umgriff des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Holzhausen West“ (10. Änderung), das aktuell mit zwei Mehrfamilienhäusern bebaut ist. Beantragt wird nun die Befreiung von den Festsetzung B Ziffer 3.5 des Bebauungsplans.
Die Festsetzung B Ziffer 3.5 lautet:
Thermische Solaranlagen und Photovoltaik sind nur auf dem nördlichen Gebäude zugelassen.
Die Antragstellerin möchte nun auch auf dem südlichen Gebäude eine PV-Anlage installieren lassen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans kommt in Betracht, wenn Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern, dies städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des B-Plans oder der sonstigen Regelung zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.
Es ist festzustellen, dass grundsätzlich die Festsetzungen des B-Plans eingehalten werden.
Eine Verwehrung der Befreiung von der Festsetzung des B-Plans, würde zu einer nicht beabsichtigten Härte führen.
Der beantragten Befreiung sollte zugestimmt werden.
Beschluss:
Der beantragten Befreiung von der Festsetzung des B-Plans „Holzhausen West“ (10. Änderung) B Ziffer 3.5 wird zugestimmt.