Abstimmung:

Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

 

Gemäß § 9 der Landeswahlordnung (LWO) kann für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld gewährt werden.

 

Eine betragliche Empfehlung sieht die LWO nicht vor.

 

Bei der Bezirks- und Landtagswahl 2018 wurde das Erfrischungsgeld von 45,- Euro auf 50,- Euro erhöht.

 

Bei der Kommunalwahl 2020 wurde auch ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,- Euro ausgezahlt bei der Bundestagswahl 2019 waren es 45,- Euro.

 

Da bei der Bezirks- und Landtagswahl der zeitliche Aufwand ähnlich hoch ist, wie bei der Kommunalwahl empfiehlt die Verwaltung den Kurs beizubehalten und erneut ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,- Euro zu gewähren.


Beschluss:

 

Bis zum Ende der Wahlperiode (04/2026) soll einheitlich 50,00 € Erfrischungsgeld gewährt werden.