Abstimmung:

Ja: 7, Nein: 6

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Bürgermeister-Dienstbesprechung wurde beschlossen, dass für den Landkreis Landsberg am Lech eine Katzenschutzverordnung (KatzenschutzVO) zum 01.07.2023 erlassen wird. Diese soll dem Schutz von freilebenden Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden, die auf eine hohe Anzahl dieser Katzen innerhalb des Gemeindegebietes zurückzuführen sind, dienen.

 

Die Verordnung ist nicht verpflichtend für alle Gemeinden des Landkreises gültig, sondern es steht den Gemeinden hierbei jederzeit die Möglichkeit offen, einen entsprechenden Geltungsbereich ausweisen zu lassen, in dem die KatzenschutzVO umgesetzt werden soll.

 

Die Gemeinde hat bis zum 31.05.2023 zu entscheiden, ob zum geplanten Inkrafttreten der Verordnung eine Teilnahme gewünscht ist und wenn ja, für welchen Geltungsbereich im Gemeindegebiet.

 

In der Anlage ist ein ENTWURF der KatzenschutzVO angehängt.


Beschluss:

 

1.    Die Gemeinde Utting am Ammersee wünscht die Teilnehme zum geplanten Inkrafttreten der KatzenschutzVO für den Landkreis Landsberg am Lech.

2.    Es soll das gesamte Gemeindegebiet im Geltungsbereich aufgenommen werden.