Abstimmung:

Ja: 12, Nein: 1

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Anpassung des Flächennutzungsplans, für die Errichtung des „Bike Parks“ wurde festgestellt, dass sich die momentane Planung der Streckenführung direkt im Bereich über der Hauptwasserleitung befindet.

 

Nach Rücksprache mit Herrn Haberl (Zweckverband Wasser), soll die Hauptwasserleitung möglichst nicht überbaut werden, da ansonsten die Wasserversorgung bei einem Schaden an der Leitung gefährdet ist. Ein möglicher Schaden an der Leitung im Bereich des „Bike Parks“ würde auch dazu führen, dass die Streckenführung entsprechend mit ab- bzw. aufgerissen werden muss.

 

Daher hat die Verwaltung, der Planungsverband und Radquartier die Planung bzw. die Positionierung des „Bike Parks“ überdenken müssen.

 

Folgende Möglichkeiten wurden geprüft:

 

-       Verlegung der Hauptwasserleitung bereits vor der Errichtung des „Bike Parks“

-       Verschiebung der Streckenführung in den östlichen oder westlichen Bereich des Grundstücks


Beschluss:

 

-       Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt, dass der Standort verlegt wird in den östlichen Bereich (s. Plan) des Grundstücks.