Abstimmung:

Ja: 7, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 23.06.2021 und 24.11.2021 hat der Bau- und Umweltausschuss bereits über den Bauantrag beschlossen und das Einvernehmen nicht erteilt (weil Baukörper im Aussenbereich). Das Landratsamt hat daraufhin das gemeindliche Einvernehmen ersetzt. Gegen diese Ersetzung des Einvernehmens hat die Gemeinde geklagt. Das Gericht kam zum Schluss, dass der Baukörper in die Innenbereichslage zurückzusetzen ist. Entsprechende Abgrenzung Innenbereich/Aussenbereich, wurde vom Gericht festgesetzt. Der Baugenehmigungsbescheid musste daraufhin aufgehoben werden.

 

Der Bauherr stellt nun einen neuen Bauantrag für das gleiche Projekt, jedoch wird nun der Baukörper in die Innenbereichslage eingerückt, so dass sich dieser nun im vom Gericht festgelegten Innenbereich befindet.

 

Das geplante Garten-, Bade- und Gerätehaus soll eine Länge von 9,80 m und einer Breite von 4,00 m erhalten. Eine Terrasse ist laut Architektin nun nicht mehr geplant. Der Bruttorauminhalt des Gebäudes beträgt 119 m³.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Bauplanungsrechtlich ist die Positionierung des Baukörpers nun als Innenbereichslage zu beurteilen. Nach Rücksprache mit der Bauaufsichtsbehörde, ist mit der Errichtung des Garten-, Bade- und Gerätehauses + der durch Vorbescheid mögliche Bau eines Wohnhauses mit Nebenanlagen der bebaubare Bereich des Grundstücks mit der FlNr. 166/2, Gemarkung Reiden am Ammersee, ausgereizt. Das „Restgrundstück“ ist als Außenbereichslage zu beurteilen.

 

Das Einvernehmen zur Errichtung des Garten-, Bade- und Gerätehauses kann daher erteilt werden.


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung des Garten-, Bade- und Gerätehauses wird erteilt.