Abstimmung:

Ja: 7, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung vom 12.04.2018 wurde hierzu bereits das Einvernehmen erteilt und in der Sitzung vom 04.03.2021, wurde der Verlängerung des Vorbescheides zugestimmt – anbei der Sachvortrag der Sitzung vom 12.04.2018:

 

In der Sitzung am 15.03.2018 hat der Gemeinderat den Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses mit max. zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Flurnummer 166/2, Seeholzstraße 19 (südlichen Teil des Grundstücks) behandelt.

 

In der Februar Sitzung 2018 wurde ausführlich über den bisherigen Verlauf der verschiedenen Planungsstände und Orte beraten, weil der Text mit dem Plan nicht übereinstimmte. Nach den eingereichten Plänen, sollte das Haus im südlichen Teil errichtet werden. Im Landratsamt wurden zwischenzeitlich überarbeitete Unterlagen eingereicht, wonach die Planung eines Wohnhauses südlich des Bestandsgebäudes auf Fl. Nr. 166/2, Gemarkung Rieden aufgegeben und stattdessen die Planung des zuletzt mit V-329-2015-3 genehmigten Vorbescheids wieder aufgenommen wird, dessen Geltungsdauer mit Ablauf des 28.12.2017 erloschen ist, und der ein Gebäude im nördlichen Teil des Grundstücks zum Gegenstand hatte.   

 

Das Wohnhaus soll eine Länge von ca. 16 m und einer Breite von ca. 10 m mit einem Quergiebel auf der Südseite (2,5 m auf 5 m) erhalten. Es soll E + D errichtet werden. Die Dachneigung soll 45 Grad betragen. Das Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten soll laut Eingabeplan nun doch im Norden des Grundstücks errichtet werden.

 

Ergänzung zu oben angeführten Sachvortrag:

 

Der vom Landratsamt Landsberg am Lech genehmigte Vorbescheid vom 26.04.2018 gilt drei Jahre und kann auf Antrag um jeweils zwei Jahre verlängert werden. Hierzu ist das gemeindliche Einvernehmen erforderlich.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung des Vorbescheids wird erteilt.