Abstimmung:

Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat Schondorf hat in seiner Sitzung vom 19.04.2023 den Vorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Ortsmitte gebilligt. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung sowie der Teilaufhebung ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich:

 

SOD253_20230420_3Aend_BP_Ortsmitte

 

Die 3. Änderung mit Erweiterung inkl. Teilaufhebung des Bebauungsplans Ortsmitte erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB. Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange wird dennoch durchgeführt.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt den Entwurf der 3. Änderung Bebauungsplan „Ortsmitte“ mit Begründung öffentlich auszulegen, sowie die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange einzuholen.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ findet in der Zeit vom 02.05.2023 bis 02.06.2023 statt. 

 

Der Gemeinde Utting am Ammersee, wird nun Gelegenheit gegeben, sich zum laufenden Bebauungsplanverfahren zu äußern.


Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Es erfolgt keine Äußerung.