Sachverhalt:
Der Gemeinderat
Schondorf hat in seiner Sitzung vom 19.04.2023 den Vorentwurf der 3. Änderung
des Bebauungsplans Ortsmitte gebilligt. Der Geltungsbereich der
Bebauungsplanänderung sowie der Teilaufhebung ist aus nachfolgendem Lageplan
ersichtlich:
Die 3. Änderung mit
Erweiterung inkl. Teilaufhebung des Bebauungsplans Ortsmitte erfolgt im
beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB. Die Änderung des Bebauungsplans
erfolgt ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange wird
dennoch durchgeführt.
Die Verwaltung wurde beauftragt den Entwurf der 3. Änderung Bebauungsplan „Ortsmitte“ mit Begründung öffentlich auszulegen, sowie die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange einzuholen.
Die Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum
Entwurf des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ findet in der Zeit vom 02.05.2023 bis 02.06.2023
statt.
Der Gemeinde Utting am Ammersee, wird nun Gelegenheit gegeben, sich zum laufenden Bebauungsplanverfahren zu äußern.
Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Es erfolgt keine Äußerung.