Abstimmung:

Ja: 1, Nein: 7

Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting-Holzhausen. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB. Die Abstandsflächensatzung ist zu beachten, die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften, gilt nur für die Stellplätze (§ 8) und der Einfriedung (§ 9).

 

Das Grundstück Fl. Nr. 191/23, Gemarkung Rieden am Ammersee, hat derzeit eine Größe von 1220 m². Das Grundstück soll real geteilt werden, so dass zwei Grundstücke entstehen mit einer Grundstücksgröße von 600 m² und 620 m². Der Bauantrag für die Verwirklichung des Bauvorhabens, wird für das Grundstück mit 600 m² gestellt. Nach Auskunft des Antragstellers, erfolgt die Grundstücksteilung aus steuerlichen Gründen.

 

Die Grundmaße des Hauses betragen 18,0 m x 7,50 m, die Firsthöhe beträgt 9,45 m. Es wird ein Gebäude mit Satteldach und einer Dachneigung von 35° geplant.

 

Werte der Umgebungsbebauung:

Adresse

Grundstück

Art

Dach

Gesamtmaße

Firsthöhe

Gasteigerweg 4

2582 m²

Einzelhaus

Satteldach

10,36m x 14,61m

8,50 m

Gasteigerweg 2

951 m²

Einzelhaus

Satteldach

10,55m x 11,55m

8,60 m

Gasteigerweg 1/1a

676 m²

Doppelhaushälfte

Satteldach

7,97m x 12,63m

9,02 m

Eduard-Thöny-Str. 53

913 m²

Einzelhaus

Satteldach

13,00m x 8,00m

7,96 m

 

Fragen des Antragstellers:

 

1. Grundstücksteilung/GRZ: Das Grundstück Fl.Nr. 191/23 soll geteilt werden. Der Bauantrag wird für das Grundstück (a) = 600qm gestellt, das neue Einfamilienhaus soll auf Teil (a) errichtet werden. Teil (b) wird nicht bebaut. Es ergibt sich eine GRZ=0,225. Ist die Grundfläche des Gebäudes, so wie dargestellt, auf der geteilten Grundstücksfläche genehmigungsfähig?

 

Antwort: Die Grundfläche des Hauses mit 18,00 m x 7,50 m, fügt sich nicht in die Umgebungsbebauung ein!

 

2. Wandhöhe + Firsthöhe + Dachneigung: Es ist ein Gebäude mit Satteldach geplant. Wandhöhe = 6,75 m. Firsthöhe = 9,45 m. Dachneigung = 35°. Kann die Gemeinde dem Einfügen nach BauGB § 34 mit diesen Parametern zustimmen?

 

Antwort: Die Firsthöhe mit 9,45 m, fügt sich nicht in die Umgebungsbebauung ein!

 

Hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung ist festzuhalten, dass sich das Gebäude aufgrund der geplanten Firsthöhe und Grundfläche nicht in die nähere Umgebung einfügt (siehe Vergleichswerte). Der Baukörper muss kleiner geplant werden, damit sich dieser in die Umgebungsbebauung einfügt.

 

Die Überprüfung des Stellplatznachweises sowie der Abstandsflächen obliegt der Bauaufsichtsbehörde.


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Bebauung wird erteilt.