Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 1

Sachverhalt:

 

In der Gemeinderatssitzung vom 30.03.2023 hat sich der Gemeinderat über die Gewährung einer Grunddienstbarkeit für die Fl. Nr. 369/9 Gemarkung Utting zur Errichtung eines Steges mit angeschlossenem Polizeibootshaus beraten.

Die Grunddienstbarkeit wurde in Aussicht gestellt, die Entscheidung wurde bis zur Nachreichung weiterer Informationen durch den Antragsteller zurückgestellt.

Am 11.04.2023 fand im Innenministerium eine Besprechung unter der Teilnahme von Herrn Staatssekretär Kirchner, Vertretern des staatl. Bauamtes, des Polizeipräsidiums, des Innenministeriums und des Bürgermeisters statt. Im Rahmen der einstündigen Besprechung wurden die gegebenen Probleme und Standpunkte erörtert und weiter besprochen.

Im Wesentlichen wurden folgende Feststellungen getroffen:

 

Gemeinde Utting

Vom Innenministerium wird erwartet, dass dem Gremium eine bemaßte Skizze des Steges mit Bootshaus vorgelegt wird. Es erfolgt keine erneute Beratung im Gremium bis zur Vorlage der vorgenannten Skizze.

 

Innenministerium

Die Standortsuche bzw. die Überprüfung möglicher alternativer Standorte wurde auch nach dem Vorschlag der Ansiedlung des Bootshauses im Freizeitgelände fortgeführt, es wurden keine Alternativen gefunden. Mit der Erteilung der Grunddienstbarkeit würde neben dem Standort Holzhausen ein zweiter genehmigungsfähiger Standort (Utting) vorliegen, welcher vom Innenministerium favorisiert werden würde. Die Standortüberprüfung ist abgeschlossen. Das Innenministerium legt die bemaßte Skizze zur Gemeinderatssitzung vor, eine Detailplanung erfolgt erst nach der Erteilung der Grunddienstbarkeit, da gegenwärtig kein Planungsauftrag erteilt ist und erforderliche Haushaltsmittel erst bereitgestellt werden, wenn Planungssicherheit besteht. 

 

Mit der Vorlage der bemaßten Skizze hat der Gemeinderat nun über die Gewährung der Grunddienstbarkeit zu entscheiden.


Beschluss:

 

I. Dem Freistaat Bayern werden folgende Grunddienstbarkeiten gewährt:

 

1.         Überbauung Fl. Nr. 369/9 mit einem Holzsteg (gelb markierte Fläche)

 

2.         Leitungsführungsrecht und Aufstellrecht für einen Stromanschluss/Verteilerkasten

durch den EVU über und auf Flurnummer 369/9

 

3.         Eine ungehinderte Zufahrtsmöglichkeit zu den Parkplätzen über die Straße im

Freizeitgelände bis zu den Parkplätzen

 

4.         Dauerhafte zur Verfügungstellung von 2 Stellplätzen für die Einsatzkräfte der Polizei

im Bereich der vorhandenen Kurzparkzone (rot markierte Fläche)

 

5.         Anfahrtsrecht über den Seeweg bis zum neuen Steg für Transporte

 

 

Abstimmung:            Ja 10   Nein 5

 

 

Beschluss:

 

II. Für die Grunddienstbarkeiten wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 500,00 € erhoben.

 

Abstimmung:            Ja 13   Nein 2

 

 

Beschluss:

 

III. Sämtliche Aufwendungen (Notarkosten, Beschilderungen für den Stellplatz etc.) sind durch den Freistaat Bayern zu tragen.

 

Abstimmung:            Ja 15   Nein 0

 

 

Beschluss:

 

IV. Die Ausführungsplanung ist dem Gemeinderat vorzustellen

 

Abstimmung:            Ja 15   Nein 0

 

 

Beschluss:

 

V. Die Abmessung der Hütte und des Stegs sind in den Notarvertrag für die Grunddienstbarkeit einzutragen, eine Abweichung der der vorgelegten Maße (Steg und Bootshaus) ist bis zu 5 % geduldet.