Sachverhalt:
In der Gemeinderatssitzung vom 27.01.2022 wurde beschlossen, dass die Bebauungspläne „Hechelwiese“ und „Utting-Süd“ in der Gesamtheit überarbeitet werden sollen. Ein entsprechender Konzeptvorschlag des Planungsverbandes München, wurde in der Sitzung vom 28.07.2022 zugestimmt.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Hechelwiese“, zur Einleitung
des Verfahrens der 18. Änderung des Bebauungsplans, liegt nun vor. Dabei soll der Bebauungsplan von einem
qualifizierten zu einem einfachen Bebauungsplan i. S. d. § 30 Abs. 1 BauGB
geändert werden und die Festsetzungen aufgrund des bereits verwirklichten
städtebaulichen Konzeptes großenteils aufgegeben werden. Nach wie vor wird an
der Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen und der Regelung der baulichen
Dichte über eine Grundflächenzahl festgehalten. Das Verfahren soll als
sogenanntes beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB geführt werden.
Der Gemeinderat soll
nun den Entwurf zur 18. Änderung i. d. F. vom 27.04.2023 billigen und zur
öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden
und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB bestimmen.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee beschließt die Aufstellung der 18. Änderung des Bebauungsplans „Hechelwiese“ (Gesamtüberarbeitung), Gemarkung Utting am Ammersee, im beschleunigtem Verfahren nach § 13 a BauGB.
Ziel der Planung ist die Änderung in einen
einfachen Bebauungsplan unter Beibehaltung von Festsetzungen zur überbaubaren
Grundstücksfläche und baulichen Dichte.
2. Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee billigt den vorgelegten Entwurf zur 18. Änderung des Bebauungsplans „Hechelwiese“ in der Fassung vom 27.04.2023.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, dass der Planungsverband bzgl. der Baugrenzen einen Vorschlag macht, der die Maximierung bis zur GRZ von 0,3 ermöglicht.