Sachverhalt:
Der Gemeinderat Schondorf am Ammersee hat in seiner Sitzung
am 05.05.2021 die eingegangenen Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung
gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgewogen und in seiner Sitzung am
29.03.2023 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgebiet
Bergstraße“ (Plandatum Festsetzungen: 07.02.2020, Plandatum Begründung:
24.08.2021) gebilligt.
Die Verwaltung wurde beauftragt den Entwurf der 1. Änderung Bebauungsplan „Sportgebiet Bergstraße“ mit Begründung öffentlich auszulegen, sowie die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange einzuholen.
Die Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum
Entwurf des Bebauungsplanes „Sportgebiet Bergstraße“ findet in der Zeit vom 11.04.2023
bis 11.05.2023 statt.
Der Gemeinde Utting am Ammersee, wird nun Gelegenheit gegeben, sich zum laufenden Bebauungsplanverfahren zu äußern.
Beschluss:
Der Bau- und
Umweltauschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Es erfolgt keine Äußerung.