Abstimmung:

Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Grundstück Fl.Nr. 63, Gemarkung Utting am Ammersee, Schondorfer Straße 2 liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „VR-Bank“.

 

Die ursprünglich geplante Anordnung der oberirdischen Stellplätze im Süden des Gebäudes entspricht nicht den Festsetzungen der in Nr. 6 des vorhabenbezogenen B-Plans „VR Bank“:

 

Beantragt wird die Befreiung bezüglich der Lage und Anordnung der oberirdischen Stellplätze. Die Anzahl der Stellplätze bleibt gleich.

 

Begründung:

Im Verlauf der Planung wurden insgesamt 9 oberirdische Stellplätze erforderlich, dazu auf der verbleibenden Grünfläche in der Kurve Schondorfer Straße/Seefelderhofberg ein Trafogebäude.

 

Um – auch in Anbetracht des Höhenunterschiedes innerhalb des Grundstückes – eine möglichst einfache Parkierung und Geländemodellierung sowie Gestaltung zu ermöglichen, wurden die „Schrägparker“ in die Gebäuderichtung verdreht.

 

Die Anordnung der übrigen sechs Stellplätze, war so bereits im Bescheid des Landratsamtes vom 10.12.2018 genehmigt worden.

 

Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, die Befreiung ist städtebaulich vertretbar, nachbarliche Interessen werden nicht berührt.

 

Das Landratsamt hat bereits den Befreiungsantrag vorgeprüft und stimmt diesen ebenfalls zu.

 

-       ursprüngliche Variante der Planung:

 

 

-       bereits ausgeführte Variante:

 


Beschluss:

 

Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „VR-Bank“ in der Schondorfer Straße 2, Utting am Ammersee, zur Anordnung der oberirdischen Stellplätze im Süden des Gebäudes, wird zugestimmt.