Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 27.10.2016 wurde der Aufstellungsbeschluss für die Erweiterung des Bebauungsplans „Holzhausen-Steinreiß für das Grundstück Flur Nr. 217/5, Gemarkung Rieden am Ammersee, Steinreiß 13 gefasst. Auf die Sachverhaltsdarstellung des TOP 3 der Sitzung am 27.10.2016 wird verwiesen.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. m. § 1 Abs. 8 BauGB in der Zeit von 10.11.2016 bis 12.12.2016 ortsüblich bekannt gemacht. Hier wurde bekannt gemacht, das die Aufstellung der 1. Erweiterung des Bebauungsplans „Holzhausen-Steinreiß“ im Regelverfahren durchgeführt wird, da die Voraussetzungen des § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) bzw. des § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung-beschleunigtes Verfahren) nicht vorliegen.

 

Im Rahmen der Ausarbeitung eines Planentwurfs mit Begründung für diese Sitzung wurde festgestellt, das hier, der am 13.05.2017 in Kraft getretene § 13 b Baugesetzbuch BauGB angewandt werden kann.

 

§ 13 b BauGB ist das beschleunigte Verfahren zur Schaffung von Wohnraum im Außenbereich.

Wenn die Gemeinde im Anschluss an im Zusammenhang bebaute Flächen Wohnbauland ausweisen möchte, kann sie in Zukunft nach § 13 b BauGB das Beschleunigte Verfahren des § 13 a BauGB anwenden, sofern die Grundfläche der Bebauung 10.000 m² nicht überschreitet. Diese Änderung kann die Ausweisung von Wohngebieten deutlich beschleunigen.

 

Nach dem Beschluss vom 27.10.2016 würde die Erweiterung des Bebauungsplans „Holzhausen-Steinreiß“ im Regelverfahren erfolgen. Durch die Gesetzesänderung mit dem Verfahren nach § 13 b BauGB wäre die Erweiterung mit einer enormen zeitlichen und finanziellen Einsparung möglich. Daher würden wir einen erneuten Aufstellungsbeschluss fassen, der beinhaltet, dass die Erweiterung „Holzhausen-Steinreiß“ nicht nach dem Regelverfahren sondern nach dem Verfahren des § 13 b BauGB erfolgen soll.

 

Das Verfahren hat folgende Vorteile:

 

- Keine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, keine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde nötig, bloße Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist ausreichend;

- Keine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaft notwendig;

- Kein Umweltbericht erforderlich.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich dem Beschlussvorschlag zu folgen.


Beschluss:

 

 

1.    Mit der Erweiterung des Bebauungsplans besteht dem Grunde nach Einverständnis.

 

2.    Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit der Ausarbeitung der Entwurfsplanung der Erweiterung des Bebauungsplans „Holzhausen-Steinreiß“ beauftragt. Es sollen eingearbeitet werden:

 

a) o. g. Vorschlag  von Herrn Schaser, damit das Haus nicht zu hoch/groß wird, wobei das „Baufenster“ innerhalb der „roten Fläche“, aber nicht zur „grünen Fläche“ vergrößert werden kann (siehe Entwurf Flächennutzungsplan)

 

b) Wendehammer, s. h. Stellungnahme im Entwurf zum Flächennutzungsplan

 

3.    Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee beschließt die Aufstellung der  1. Erweiterung des Bebauungsplans „Holzhausen-Steinreiß“ für das Grundstück Fl. Nr. 217/5, Gemarkung Rieden am Ammersee, Steinreiß 13 und die Änderung im § 13 b BauGB-Verfahren durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen.

 

4.    Die Kosten der Bebauungsplanänderung sind vom Antragsteller zu übernehmen.