Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Herr Gemeinderat Karl Sauter beantragt mit Schreiben vom 11.09.2017 die Errichtung eines Sichtschutzes bei der Dusche im Strandbad (zwischen Pavillon und Kabinen).

 

Auf den schriftlichen Antrag vom 11.09.2017 wird verwiesen.

 

Ein Sichtschutz für die vorgenannte Dusche wurde in Form einer sogenannten Schneckendusche zuletzt in der Sitzung vom 20.09.2012 behandelt. Die Notwendigkeit für einen Sichtschutz wurde in der damaligen Beratung nicht gesehen. Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss schlägt einheitlich vor, dem Antrag von GR Karl Sauter

(Punkt 1 bis 3) zu folgen. Die Verwaltung hat am 21.09.2017 mit der unteren Denkmalschutzbehörde geklärt, dass generell nicht gegen einen Sichtschutz spricht solange er reversibel sei und sich von den Proportionen einfüge.

Die vorgeschlagene Vorgehensweise muss daher wie folgt geändert werden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beabsichtigt bei der Dusche im Strandbad (zwischen Pavillon und Kabinen) einen zum Erscheinungsbild des Strandbades passenden Sichtschutz zu errichten.

 

Die Verwaltung wird beauftrag bis zur nächsten Sitzung entsprechende Modelle mit Kostenschätzung einzuholen und den Gemeinderat in der Sitzung vorzustellen. Findet ein Vorschlag hinsichtlich Finanzierung und Optik Zustimmung, soll in der nächsten Sitzung der Beschluss gefasst werden, dass die Gemeinde einen Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung bei der unteren Denkmalschutzbehörde stellt.

 

Nachrichtlich: Vom Gemeinderat wird angemerkt, dass der Pächter bezüglich der Reinigung beteiligt werden soll. Außerdem ist die Dusche im Strandbad und Campingplatz zu erneuern.