Abstimmung:

Ja: 13, Nein: 2

Sachverhalt:

 

Mit Mail vom 24.03.2023 beantragt das staatliche Bauamt Weilheim verschiedene Grunddienstbarkeiten, um die Erschließung eines Polizeibootshauses im Freizeitgelände zu sichern.

 

Folgende Dienstbarkeiten werden benötigt:

 

1.         Überbauung Flurnr. 369/9 mit einem Holzsteg (gelb markierte Fläche)

 

2.         Leitungsführungsrecht und Aufstellrecht für einen Stromanschluss/Verteilerkasten durch

den EVU über und auf Flurnummer 369/9

 

3.         Eine ungehinderte Zufahrtsmöglichkeit zu den Parkplätzen über die Straße im Freizeitge-

lände bis zu den Parkplätzen

 

4.         Dauerhafte zur Verfügungstellung von 2 Stellplätzen für die Einsatzkräfte der Polizei im   Bereich der vorhandenen Kurzparkzone (rot markierte Fläche)

 

5.         Anfahrtsrecht über den Seeweg bis zum neuen Steg für Transporte

 

Im Anschluss an den Grundsatzbeschluss wird die Immobilien Bayern in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim einen Entwurf für die zu bestellenden Dienstbarkeiten erarbeiten.


Beschluss:

 

Dem Innenministerium werden die beantragen Grunddienstbarkeiten und Dienstbarkeiten in Aussicht gestellt unter der Voraussetzung, dass vorab eine Information über die Bemaßung (Höhe x Länge x Breite), die Steglänge und die Lage mitgeteilt wird.