Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Es wurde ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Am Waldaweg“ für das Grundstück Fl. Nr. 2560/6, Gemarkung Utting am Ammersee, Tannenweg 3 gestellt.

Es wird beantragt, den Bebauungsplan wie folgt zu ändern:

 

Änderung der unter 2.1 geregelten maximal zulässigen Grundflächenzahl (GR) von jetzt 120 m² auf 150 m².

 

Der Antragssteller begründet den Antrag wie folgt:

 

„Wir möchten für unsere Söhne die Möglichkeit schaffen, in Utting auf unserem Grundstück zu bauen. Um einen in der Größe geeigneten Anbau zu realisieren, bedarf es einer maßvollen Vergrößerung der zulässigen GR. In Anbetracht der Größe des Grundstückes und den im Verhältnis GR/GRF größeren Anteils der zulässigen GR benachbarter Grundstücke, sehen wir die angestrebte GR von 150 m² als gut verträglich mit dem Erscheinungsbild des Wohngebietes an.“

 

Der Bebauungsplan sieht in der Umgebung zum Tannenweg 3 Festsetzungen der GR von 120 - 200 vor (s.h. Anlage Bebauungsplan „Am Waldaweg“).

 

Bei der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Waldaweg“ wurden die Baufenster auf dem Grundstück Fl. Nr. 2654/8 neu angeordnet. Der Bauraum wurde dabei nicht vergrößert.

 

Bei der 2. Änderung des Bebauungsplans „Am Waldaweg“ wurde die Textliche Festsetzung für den gesamten Bebauungsplan geändert. Er ermöglicht die Realteilung eines Baugrundstücks bei Errichtung eines Doppelhauses. Zudem wurde der Bauraum eines Grundstücks nach Westen verschoben, um bei einer Teilung des Grundstücks gleiche Grundstücksgrößen zu erhalten. Die GR wurde dabei nicht erhöht.

 

Bei der 3. Änderung des Bebauungsplans „Am Waldaweg“ wurde das Baurecht von der Straßenseite nach Westen verlegt. Das Baurecht von GR 200 wurde aufgrund der neuen Anordnung im Hang, auf max. 120 festgesetzt.

 

Bei der 4. Änderung des Bebauungsplans „Am Waldaweg“ wurde das Baurecht bei einem Grundstück von einer GR 100 auf 120 erhöht.

 

Bei der 5. Änderung des Bebauungsplans „Am Waldaweg“ wurde der Bebauungsplan dem tatsächlichen Altbestand angepasst. Die GR war bei dem Grundstück auf 150 festgesetzt, der altbestand betrug jedoch bereits mehr als diese GR, daher erfolgte eine Anpassung auf eine GR von 220.

 

Die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans „Am Waldaweg“ würde gemäß § 13 a BauGB –Bebauungsplan der Innenentwicklung- im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden können.

 

Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB; § 4 c BauGB (Überwachung/Monitoring) abgesehen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich dem Beschlussvorschlag zu folgen.


Beschluss:

 

1.    Mit der Änderung des Bebauungsplans besteht dem Grunde nach Einverständnis.

 

2.    Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit der 6. Änderung des Bebauungsplans „Am Waldaweg“ beauftragt.

 

3.    Der Gemeinderat Utting am Ammersee beschließt die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans „Am Waldaweg“ für das Grundstück Fl. Nr. 2560/6, Gemarkung Utting am Ammersee, Tannenweg 3. Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen.

 

4.    Die Kosten der Bebauungsplanänderung sind vom Antragsteller zu übernehmen.