Sachverhalt:
Der Antragsteller aus der Mühlstraße 9a beschreibt in seinem Antrag die Ausfahrtssituation von seinem Grundstück und schlägt einen Parkplatztausch mit den südlicher gelegenen Motorradparkplatzbuchten vor.
Zitat aus dem Schreiben:
„Vor dem Anwesen meines Bruders (Mühlstraße 9) sind zwei
KfZ-Stellplätze angeordnet. Seine Grundstücksausfahrt und die des Anwesens
Mühlstraße 9a, in dem ich wohne, schließen sich unmittelbar daran an. Wenn der
seewärts liegende Stellplatz mit einem größeren Fahrzeug belegt wird, was sehr
häufig vorkommt, kann beim Herausfahren der von rechts kommendem Verkehr nicht
gesehen werden.
Zusätzlich reicht in diesen Fällen der Kurvenradius nicht
aus, um in die Fahrbahn einfahren zu können. Ich muss deshalb in das
gegenüberliegende Grundstück meines Nachbarn einfahren, welches, auf Nachfrage
beim Nachbarn, bald eingezäunt werden soll.
Ich beantrage, dass der vor unserer Grundstücksausfahrt
seewärts gelegene PKW-Parkplatz mit der Hälfte, des vor dem Anwesen 11
gelegenen Motorradstellplatzes getauscht wird, dass künftig vor den Anwesen Mühlstraße
9, 9a und 11 jeweils ein Teil für Motorräder und je ein Stellplatz für PKW zur
Verfügung stehen.“
Das Bauamt hat die Sachlage geprüft und kommt zu dem Entschluss dass die Stellplätze für Motorräder ohne großen Aufwand getauscht werden können. Hier ist ein neuer Pfosten zu setzen und die bestehenden Schilder im Nachgang umzumontieren.
Die Verwaltung empfiehlt dem Bürgerantrag zuzustimmen. Die notwendigen Maßnahmen sollen hierfür eingeleitet werden.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt die Parkbuchten lt. Bürgerantrag zu tauschen. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Schritte hierfür einzuleiten.