Abstimmung:

Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück mit der FlNr. 506/3, Gemarkung Utting am Ammersee hat eine Größe von 401 m² und liegt im Umgriff des Bebauungsplans Schondorfer-/Dießener Straße. Des Weiteren ist die Satzung über örtliche Bauvorschriften anzuwenden.

 

Im Bebauungsplan ist das Grundstück weder als Baugrundstück mit Baufenster, noch als Grünfläche gekennzeichnet.

 

Das Flurstück 506/3, Gemarkung Utting am Ammersee ist nach unserem Liegenschaftskataster (GIS) als Sport,- Freizeit- und Erholungsfläche und im Flächennutzungsplan als „Mischgebiet“ gekennzeichnet.

 

Der Bauwerber fragt nun an, ob auf genanntem Flurstück, mehrere zum Teil überdachte Stellplätze errichtet werden können. Eine konkrete Planung wurde noch nicht eingereicht, da zum jetzigen Zeitpunkt nur die Frage beantwortet werden soll, ob der Antrag zur Errichtung von Stellplätzen, vom Bau- und Umweltausschuss grundsätzlich unterstützt wird.

 

Antrag und Lageplan befinden sich in der Anlage.


Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss kann sich grundsätzlich vorstellen, dass auf dem Grundstück mit der FlNr. 506/3, Gemarkung Utting am Ammersee, teils überdachte Stellplätze errichtet werden.

Der Bauwerber wird gebeten eine konkrete Planung vorzulegen, vorausgesetzt die Stellplätze sind nach Rücksprache mit dem Landratsamt Landsberg am Lech genehmigungsfähig.