Abstimmung:

Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Es ist geplant in der ehemaligen Wohnung im 2. Obergeschoss des ehem. VR-Bankgebäudes in der Bahnhofstraße die Kindertageseinrichtung zu erweitern.

 

Im Dachgeschoss entstehen die entsprechend benötigten Räume für das Personal und der Kindertageseinrichtung.

 

Hierfür sind entsprechende Umbaumaßnahmen notwendig, wie z.B. Errichtung einer Dachgaube, Treppe für 2. Rettungsweg sowie Einbau weiterer Toiletten.

 

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans, somit beurteilt sich die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 34 BauGB.

 

Das Einvernehmen zur Nutzungsänderung sollte erteilt werden.

 

Sitzungsverlauf:

Der Bürgermeister berichtet über die Erweiterung des Spielplatzes für die Kindertageseinrichtung.


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung wird erteilt.