Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Gemeinderatssitzung vom 13.06.2013 wurde der Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit integrierter Doppelgarage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 185/1, Gemarkung Rieden am Ammersee, Seeholzstraße 5, das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Das Baugrundstück liegt im Bereich des Strukturkonzepts „Seeholz“ und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Das Gebäude ist mit einer Grundfläche von 17,75 m x 8,99 m geplant. Die Wandhöhe beträgt ca. 6,21 m. Das Dach soll als sehr flaches Walmdach ausgebildet werden. Die Dachfläche der integrierten Garage soll als Terrasse mit einer Fläche von 28,09 m² genutzt werden. Das Obergeschoss misst 15,25 m x 10,24 m und überlappt das Erdgeschoss im nördlichen und nordöstlichen Bereich um ca. 0,6 m. Auf der Nordseite des Gebäudes soll ein Carport mit einer Dachneigung von 15° und einer Fläche von 36 m² angebaut werden. Auf der Südseite soll ein aufgeständerter Balkon mit einer Fläche von 12,60 m² errichtet werden. Die südöstliche Ecke des Gebäudes soll abgerundet werden.

 

Die Terrasse reicht teilweise in die private Grünfläche hinein. Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München sieht die Terrasse als unproblematisch an.

 

Das Landratsamt Landsberg am Lech hat am 09.10.2013 einen positiven Bescheid erlassen. Der Bescheid ist vier Jahre gültig. Der Bauherr beantragt die Verlängerung des Bescheides.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich, dass das Einvernehmen erteilt werden sollte.


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zur Verlängerung des Bauvorhabens wird erteilt.