Sachverhalt:
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 17.03.2016 wurde der Erlass der
Verordnung über den Ladenschluss in Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und
Wallfahrtsorten zum Verkauf von bestimmten Waren in der Gemeinde Utting am
Ammersee mit einer Gültigkeit von 5 Jahren erlassen.
Durch Zeitablauf ist eine Erneuerung notwendig.
Inhaltlich hat sich
nichts geändert, auch die Zeiten der Hauptgottesdienste, auf die bei Erlass
Rücksicht zu nehmen ist, liegen unverändert in Utting zwischen 09:00 – 10:00
Uhr bzw. 10:30 – 11:30 Uhr (Kath. Kirche Mariä Heimsuchung) und 10:45 Uhr –
11:45 Uhr (Ev. Christuskirche).
Entgegen der
Empfehlung des Landratsamtes wurde die Verordnung 2016 nicht für 20 Jahre,
sondern um Erfahrungen zu sammeln, für 5 Jahre erlassen.
Die Verwaltung empfiehlt die Verordnung diesmal mit einer Gültigkeit von 20 Jahren zu erlassen. Auf die Anlage „VO nach § 10 Abs. 1 LadSchlG – 2023“ wird verwiesen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Verordnung über den Ladenschluss in
Kur-, Erholungs-, Ausflugs-
und Wallfahrtsorten zum Verkauf von bestimmten Waren in der Gemeinde Utting am Ammersee in der beiliegenden Fassung der Anlage „VO nach § 10 Abs. 1 LadSchlG – 2023“ zu erlassen.