Sachverhalt:
Die kath. Pfarrkirchenstiftung Mariä Heimsuchung beantragt die Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz um bei der Filialkirche „St. Ulrich“ in Holzhausen, Schmiedberg 12, Statische Instandsetzung, Neueindeckung Chorraum, Außen- und Inneninstandsetzung vorzunehmen.
Die Standsicherheit des vorhandenen Kirchenbauwerkes ist derzeit nicht voll gegeben. Die Galerie mit Orgel erhielt eine Notunterstützung und wurde vorsorglich gesperrt. Daher sind folgend Maßnahmen erforderlich:
- Sicherung der Außengesimse
- Fäulnisreparatur an Dachbalken und Sparrenfußpunkten
- Stabilisierung des Dachstuhles in Längsrichtung
- Zusätzliche Verschraubung der Sparren
- Erneuerung der Chordachdeckung mit stärkeren Latten
- Wiederherstellung der Tragfähigkeit der Empore
- Sanierung der desolaten Flachdecke über Chor und Langhaus. Hier wurde bereits eine Notsicherungsmaßnahme durch MDF-Plättchen und Edelstahlschrauben angebracht.
- Instandsetzung der Raumschale nach Befunduntersuchung durch Kirchenmaler
- Sanierung der Außenfassade
- Rißverpressungen
- Erneuerung der Holzverschalung an der Westfassade
- Wiederherstellung der Außengesimse
- Neuer Fassadenanstrich nach Befunduntersuchung
Die Gemeinde Utting wird um Stellungnahme nach Art. 6 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz gebeten Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich, dass das Einvernehmen erteilt werden soll.
Beschluss:
Es erfolgt keine Äußerung.