Sachverhalt:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Dießen hat in seiner Sitzung am 22.05.2017 beschlossen, den o.g. Bebauungsplan für die gemeindeeigenen Grundstücke Fl. Nrn. 1611/3 und 1612 Gemarkung Dießen (derzeit Kinderspielplatz Ecke von-Eichendorff-Straße/Neudießen) zu ändern, um staatlich geförderten Geschosswohnungsbau für einkommensschwache Haushalte zu ermöglichen.
Die Bebauungsplanänderung wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ein Umweltbericht ist demnach nicht erforderlich. Die Gemeinde Utting wird gemäß § 13 a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB am Verfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich, dass keine Äußerung erfolgen sollte.
Beschluss:
Es erfolgt keine Äußerung.
Nachrichtlich: Herr GR Sauter merkt den Stellplatzschlüssel von 1,5 an und weist darauf hin, dass es hier deutlich wird, dass bei Geschosswohnungsbau auch bei anderen Gemeinden der Stellplatzschlüssel angepasst wird.