Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 26.01.2023 wurde die Verwaltung beauftragt die anonyme Bestattung auf dem alten Friedhof Utting am Ammersee anzubieten. Dafür sind Änderungen in der Friedhofsgebührensatzung und in der Friedhofs- und Bestattungssatzung vorzunehmen.

 

Ein Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung ist für 2024 geplant, denn weitere Änderungen aufgrund  die Friedhofsgebührenkalkulation stehen an. Aus diesem Grund wurde für die Gebührenfestlegung der anonymen Bestattung auch eine gewissenhafte Schätzung durchgeführt. Eine weitere Änderung der Friedhofsgebührensatzung steht außerdem an, weil die Bestattungsleistungen 2024 neu ausgeschrieben werden müssen.

 

Auf die Anlage „2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung“ wird verwiesen.

 

Die anonyme Bestattungsform wurde mit § 19 in die Friedhofs- und Bestattungssatzung aufgenommen. Hier hat man sich bewusst zur besseren Übersicht für einen Neuerlass entschieden, da in nächster Zeit keine weiteren Änderungen anstehen und die erste Änderungssatzung im Juli 2019 mit zwei Anlagen recht umfangreich war.

 

Auf die Anlage „Friedhofs- und Bestattungssatzung Neuerlass 2023“ wird verwiesen.


Beschluss:

 

Die beigefügten Friedhofssatzungen der Gemeinde Utting am Ammersee werden entsprechend der beiden Entwürfe genehmigt.