Abstimmung:

Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Parkraumbewirtschaftung im Freizeitgelände kristallisierte sich heraus, dass insbesondere Camper ihre Autos im Bereich vor der Parkraumbewirtschaftung und dem Ortsschild entlang der Fahrmannsbachstraße (Zwischen Klettergarten und Labyrinth) abstellen um sich die Parkgebühr zu sparen.

Folge ist, dass der Seitenstreifen an der Fahrmannsbachstraße zwischen dem Beginn der Parkraumbewirtschaftung und dem Ortsschild dauerhaft mit Autos belegt ist, hingegen der Parkplatz teilweise leer ist.

 

Eine Aufnahme in die Parkraumbewirtschaftung wäre möglich, jedoch hatte man dies bei dem Umgriff der Bewirtschaftung bewusst heraus gelassen, damit die Besucher des Klettergartens und des Labyrinths keine Parkgebühren zahlen müssen.

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich die Situation am 22.08.2017 Vorort angesehen und schlägt als Lösung vor, dass in diesem Bereich Schilder aufgestellt werden, dass das Parken mit Parkscheibe für die Dauer von 4 Stunden zulässig ist.

 

Die gebuchte Kletterzeit beträgt 3 Stunden, mit Klettergurtanlegen, Einweisen, etc. kommen die Besucher auf mehr als drei Stunden Aufenthalt im Hochseilgarten.

 

Der Bau- und Umweltausschuss schlägt einheitlich vor, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.


Beschluss:- ohne Frau Gottschalk -

 

Im Bereich zwischen dem Ortsschild Utting am Ammersee und vor dem Beginn der Parkraumbewirtschaftung am Seitenstreifen der Fahrmannsbachstraße auf der rechten Fahrbahnseiten von der Staatsstraße kommen, wird eine Beschilderung für das Parken „Parken mit Parkscheibe für 4 Stunden“ aufgestellt.