Sachverhalt:
Aufgrund der Parkraumbewirtschaftung im
Freizeitgelände kristallisierte sich heraus, dass insbesondere Camper ihre
Autos im Bereich vor der Parkraumbewirtschaftung und dem Ortsschild entlang der
Fahrmannsbachstraße (Zwischen Klettergarten und Labyrinth) abstellen um sich
die Parkgebühr zu sparen.
Folge ist, dass der Seitenstreifen an der
Fahrmannsbachstraße zwischen dem Beginn der Parkraumbewirtschaftung und dem
Ortsschild dauerhaft mit Autos belegt ist, hingegen der Parkplatz teilweise leer
ist.
Eine Aufnahme in die Parkraumbewirtschaftung
wäre möglich, jedoch hatte man dies bei dem Umgriff der Bewirtschaftung bewusst
heraus gelassen, damit die Besucher des Klettergartens und des Labyrinths keine
Parkgebühren zahlen müssen.
Der Bau- und Umweltausschuss hat sich die
Situation am 22.08.2017 Vorort angesehen und schlägt als Lösung vor, dass in
diesem Bereich Schilder aufgestellt werden, dass das Parken mit Parkscheibe für
die Dauer von 4 Stunden zulässig ist.
Die gebuchte Kletterzeit beträgt 3 Stunden, mit
Klettergurtanlegen, Einweisen, etc. kommen die Besucher auf mehr als drei
Stunden Aufenthalt im Hochseilgarten.
Der Bau- und Umweltausschuss schlägt einheitlich vor, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Beschluss:- ohne Frau Gottschalk -
Im Bereich zwischen dem Ortsschild Utting am Ammersee und vor dem Beginn der Parkraumbewirtschaftung am Seitenstreifen der Fahrmannsbachstraße auf der rechten Fahrbahnseiten von der Staatsstraße kommen, wird eine Beschilderung für das Parken „Parken mit Parkscheibe für 4 Stunden“ aufgestellt.