Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 03.11.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Flächennutzungsplans Utting am Ammersee gefasst.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 09.11.2022 ortsüblich bekannt gemacht. 

 

Die vorgesehene Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Regelverfahren mit Umweltbericht.

 

Die Gemeinde Utting am Ammersee beabsichtigt auf einer Teilfläche des Grundstücks mit der Flurnummer 1271 einen Bikepark als Erweiterung zu den bestehenden Sportflächen des TSV Utting zu errichten.

 

Im rechtswirksamen FNP ist die Teilfläche (ca. 1,1 ha) vom Grundstück Fl. Nr. 1271 als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zentral auf der Fläche befindet sich gem. FNP eine Sukzessionsfläche mit geplantem Biotop und an der östlichen Grenze zu den Sportflächen ist ein Mobilfunkmast dargestellt.

 

Die Darstellung soll an das Vorhaben angepasst werden, indem der Flächennutzungsplan für diesen Bereich zur Grünfläche für Freizeit und Erholung mit Zweckbestimmung Sportplatz „Bikepark“ geändert wird. Die Flächen für den Mobilfunkmast bleiben erhalten und die Sukzessionsfläche mit geplantem Biotop gesichert. Im parallel dazu laufenden Bebauungsplanverfahren soll die Biotopfläche konkretisiert werden.

 

Die Planung für den Bikepark befindet sich im nördlichen Teil des Grundstücks, so dass das südliche angrenzende Landschaftsschutzgebiet, sowie auch das Biotop und die Sukzessionsfläche davon nicht berührt sind.

 

Der Plan-Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes soll nun im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB ausgelegt werden.


Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee billigt den Vorentwurf des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Utting am Ammersee in der Fassung vom 13.02.2023.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorentwurf auszulegen und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen.