Sachverhalt:
Am 13.02.2023 ist in der Gemeindeverwaltung Utting der Bürgerantrag auf Erweiterung der nachschulischen Betreuung in Utting in der Uttinger Mittagsbetreuung in der Grundschule Utting ab dem Schuljahr 2023/2024 eingegangen.
Im eingereichten Bürgerantrag wurden die geforderten drei Personen benannt, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. (Art. 18 b Abs. 2 GO)
Den Bürgerantrag haben mehr als 1 v. H. der Gemeindebürger unterzeichnet. Von den eingegangenen Unterschriften (163) können 154 gewertet werden. (Art. 18 b Abs. 3 GO)
Somit ist der Bürgerantrag nach Art. 18 b GO zulässig.
Die Unterschriftenliste ist im Rathaus zu den bekannten Öffnungszeiten einsehbar.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Bürgerantrag auf Erweiterung der nachschulischen Betreuung in Utting in der Uttinger Mittagsbetreuung in der Grundschule Utting ab dem Schuljahr 2023/2024 zur Kenntnis.