Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung vom 26.01.2023 haben sich mehrere Eltern im Tagesordnungspunkt „Bürgeranliegen“ gemeldet und erläutert, dass es ab September 2023 in der Mittagsbetreuung und dem Hort eine Warteliste gibt. Im Anschluss ist am 13.02.2022 ein Bürgerantrag nach Art. 18 b GO inkl. Unterschriftenliste hierzu eingegangen.

 

Mittlerweile haben beide Einrichtungen ihre Anmeldeliste verglichen und mitgeteilt, dass nach derzeitigem Stand die Warteliste (für beide Einrichtungen) bei 20 Kindern liegt.

 

Ab 1. August 2026 wird stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt, zunächst für die Erstklässler im Schuljahr 2026/2027, und weiter bis zum Schuljahr 2029/2030 für alle Kinder der 1. bis 4. Klassenstufe. Damit wird der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Ende der Grundschulzeit verlängert.

 

Bis dahin gibt es für Schulkinder ein vielfältiges Angebot einer ganztägigen Bildung, Erziehung und Betreuung. Dies sind vor allem die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, wie z.B. der Hort oder die schulischen Angebote, wie die Mittagsbetreuung.

Zu unterscheiden ist, dass der Hort eine Bildungseinrichtung ist, hier werden die Kinder gefördert und betreut nach dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsgesetz. Bei der Mittagsbetreuung liegt der Schwerpunkt auf der Betreuung der Kinder, hier gibt es keinen festen Bildungsauftrag.

 

Die Unterscheidung gibt es auch in den Fördermöglichkeiten bei baulichen Maßnahmen für die o.g. Einrichtungen.

Gefördert werden die zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen (z. B. Ausbau) zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Grundschulkinder in Kindertageseinrichtungen im Sinne von Art. 2 Abs. 1 BayKiBiG.

Kindertageseinrichtungen sind außerschulische Tageseinrichtungen zur regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, dies sind u.a. Horte. (Art. 2 Abs. 1 BayKiBiG)

 

Im Gegensatz hierzu ist eine bauliche Erweiterung der Mittagsbetreuung nicht förderfähig.

 

Am 14.02.2023 hat ein Ortstermin „Schaffung von weiteren Betreuungsplätzen in den beiden Einrichtungen“ in der Grundschule Utting mit den Vertretern des Hortes, der Mittagsbetreuung und der Schulleitung stattgefunden.

 

In den bisherigen Räumen der Grundschule Utting können mithilfe einer Umstrukturierung der Raumverteilung und kleineren Unterhaltsmaßnahmen zeitnah zusätzliche Räume für die Mittagsbetreuung entstehen. (s. Protokoll)

 

Die Schulleitung hat mittlerweile ihr Einverständnis für die o.g. Planung gegeben.


Beschluss:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Schritte für die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen in der Grundschule Utting für die Mittagsbetreuung gemäß dem Protokoll zum Ortstermin vom 14.02.2023 einzuleiten.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt einen Architekten für die Baumaßnahme zu betrauen.

3.    Im Haushalt 2023 sind 150.000,00 € hierfür einzuplanen.