Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Im Jahr 2023 soll wieder ein Stück auf der Seebühne aufgeführt werden. Für dieses Jahr ist das Stück „Robin Hood“ geplant.

 

Hinweis auf Einbauten in den See.

 

Die Zuschauertribüne ist mit 300 Sitzplätze in geknickter Form ausgerichtet. Die Tribüne hat eine Gesamtfläche von ca. 30 m x 10 m und ist 3 m (bisher Höhe 4 m) hoch. An der Rückseite wird die Schallschutzwand angebracht.

 

Plattform im See, mit einer Fläche von ca. 5 m x 5 m x 4,5 m an der nördlichen Seite mit einem Steg, der vom Uferweg zur Plattform hinausführt, weiterer Steg 4 m lang und 1,2 m breit entlang dem Ufer im Bereich der rechten Weide. Die Konstruktion ist aus Bretterböden, die auf Holzpfählen gelagert sind. (Plattform 2022 Fläche 14 m x 8 m, südliche Seite ein Steg)

 

Wie in den früheren Jahren sollen im Summer-Park zwei rechteckige Zelte (18 m x 8 m Giebelhöhe 3,50 m) nördlich von der Tribüne und eines südlich davon, (6 m x 3 m) sowie eine Beleuchtungsanlage in Form zweier Traversen (8 m breit und 5 m hoch), drei Buden und drei Wägen aufgebaut werden. Außerdem sollen Schneezäune in der Wiese zur Sperrung des Geländes für die Dauer der Aufführungen aufgestellt werden.

 

Die Uferpromenade ist durch die Tribüne nicht blockiert, der Verkehr kann sowohl hinter als auch vor der Tribüne vorbeigeleitet werden.

 

Es wird eine Standzeit von Freitag, den 07.07.2023 bis Freitag, den 18.08.2023 beantragt. Die Vorführungen werden bis 22:30 Uhr beendet sein. Lautsprecher werden nicht verwendet. Es wird beantragt, die Nachtzeit in Anlehnung an 6.4 der TA Lärm auf 23:00 Uhr hinauszuschieben.

 

Es wird beantragt, Strom, Wasser- und Abwasseranschlüsse der Gemeinde zu benutzen. Zudem wird beantragt, die Wiese unterhalb vom Rathaus als Parkplatz an den Spiel- und Probetagen von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr zu benutzen.

 

Zudem werden folgende zwei Anträge gestellt:

Fahrerlaubnis:

Antrag, den Summerpark befahren zu dürfen zum Aufbau ab 07.07.2023 bis 14.07.2023.

Zu den Proben und Vorstellungen 17.07.2023 bis 12.08.2023 und zum Abbau 14.08.2023 bis 18.08.2023.

 

Ortstafeln:

Antrag, die Tafeln an den Ortseingängen von Utting für die Dauer vom 07.07.2023 bis 14.08.2023 jeweils mit einem Schild belegen zu dürfen.

 

Im Übrigen wird auf den der Sitzungseinladung beigefügten Antrag mit Lageplan verwiesen.

 

Die Errichtung der Anlage am und im Gewässer bedürfen der Genehmigung nach Art. 20 Abs. 1 BayWG i.V.m. § 36 WHG, welches das Landratsamt Landsberg erteilen muss.

Zudem ist die Errichtung der Tribüne und der Zelte als sog. Fliegende Bauten zu betrachten, welche vor dem erstmaligen Aufstelle eine Ausführungsgenehmigung gemäß Art. 72 BayBO benötigen, diese erteilt ebenfalls das Landratsamt Landsberg.

 

Die Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung nach Art. 19 LStVG wird bei der Gemeinde Utting nach Zustimmung im Gemeinderat durch den Vorsitzenden gestellt. Zudem wird bei der Gemeinde ein Antrag auf vorübergehenden Gastwirtschaftsbetrieb mit Ausschank gestellt (hier Geschäft der laufenden Verwaltung).

 

Weitere Hinweise:

Der Alternativstandort Freizeitgelände wurde vor Ort geprüft. Es musste festgestellt werden, dass bereits jede mögliche Örtlichkeit belegt bzw. anderweitig genutzt wird.

Nachdem das letzte Schallgutachten schon einige Jahre alt ist, soll in diesem Jahr ein erneutes Schallgutachten bzgl. der Immissionsschutzauflagen erstellt werden.


Beschluss:

 

1.    Dem Antrag auf Genehmigung der Seebühne 2023 wird zugestimmt.

2.    Dem Antrag die Nachtzeit in Anlehnung an 6.4 der TA Lärm auf 23:00 hinauszuschieben wird zugestimmt.

3.    Dem Antrag auf Nutzung von Strom, Wasser- und Abwasseranschlüsse wird zugestimmt.

4.    Dem Antrag zum Befahren des Summerparks zum Aufbau, zu den Proben und zum Abbau wird zugestimmt.

5.    Dem Antrag der Beschilderung der Ortstafeln vom 07.07.2023 bis 14.08.2023 wird zugestimmt.

 

Hinweis:

Die Beschilderung für die Ortseingangstafeln dürfen eine Höhe von 30 cm nicht überschreiten.