Abstimmung:

Ja: 6, Nein: 10

Sachverhalt:

 

Die GAL Utting hat am 02.02.2023 beantragt, dass das Thema der Nutzung der leerstehenden Gemeindewohnungen im Gemeinderat behandelt wird.

 

Es wird beantragt, dass folgende Punkte vom Gemeinderat beschlossen werden sollen:

 

Die Gemeinde Utting will versuchen, Uttinger Familien in besonderer Wohnungsnot kurzfristig und befristet Gemeindewohnungen zur Verfügung zu stellen. Dafür sollen – soweit möglich – einige der momentan leerstehenden Wohnungen kostengünstig in Stand gesetzt, um diese bis zur Generalsanierung befristet an bedürftige Familien zu vermieten. Voraussetzung ist, dass die befristete Vermietung rechtmöglich ist und die vom Gemeinderat gefasste Grundsatzentscheidung zur nachhaltig energetischen Generalsanierung der Gemeindewohnungen nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates zusammen mit der Hausverwaltung

 

- Diejenigen 5 Wohnungen zu identifizieren, welche sich für die Zwischennutzung am besten eignen, und zwar im Hinblick auf Renovierungsbedarf, Kosten und Auswirkungen auf die Generalsanierung,

 

- Zu klären, ob in diesem Fall eine befristete Vermietung recht zulässig ist,

 

- Schätzkosten für die Renovierung für jede dieser Wohnungen zu ermitteln.

 

Die Ermittlung soll auf folgenden Annahmen basieren:

Die ausgewählten Wohnungen werden im Hinblick auf die kommende Sanierung mit Augenmaß in Stand gesetzt. Vorhandene Heizungen werden weiter genutzt. Ersatzheizungen, insbesondere Elektroheizungen, werden nur geplant, wenn dies technisch nicht anders möglich ist. Die Ersatzheizungen werden nur für die Zwischennutzung berücksichtigt, da diese im Rahmen der Generalsanierung wieder ersetzt werden.

Diese Informationen werden den Mitgliedern des Gemeinderates zur Vorbereitung der nächsten Sitzung bereitgestellt, um das weitere Vorgehen in dieser Sitzung zu beschließen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass seit den Haushaltsberatungen 2019 immer wieder klargestellt wurde, dass keine weiteren Sanierungsarbeiten mehr in den Gemeindewohnungen stattfinden sollen. Wunsch ist es, dass eine energetische Sanierung geprüft wird und wenn wirtschaftlich rentabel sowie möglich auch umgesetzt wird.

Aus diesem Grund sind freigewordene Wohnung nicht neu vermietet worden und der Leerstand hat sich vergrößert. Im Dezember 2022 wurden die nächsten Schritte vom Gemeinderat mit der Beauftragung eines Energieberaters und eines HLS-Planers eingeleitet, damit die energetische Sanierung zeitnah umgesetzt werden kann. Auch wurden im Haushaltsplan die Mittel für 2023 und 2024 eingestellt, sodass auch aus finanzieller Sicht einer zeitnahen Umsetzung nichts im Wege steht.

 

Des Weiteren ist bedenken, dass die freiwerdenden Räume der derzeitigen Familien nach dem Umzug in die kurzfristig sanierten Gemeindewohnungen wieder vom zuständigen Amt gefüllt werden. Hier entsteht ein Kreislauf, der nicht aufzuhalten ist. Auch stellt sich die Frage nach der Auswahl der Familien, die die 5 Wohnungen erhalten sollen. Es ist höchstwahrscheinlich, dass mehr als 5 Familien den Auszug aus der derzeitigen Wohnsituation wünschen.

 

Eine sog. Zeitmietvertrag im Mietverhältnis ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. (§ 575 Abs. 1 BGB)

Nach § 575 Abs. 1 Nr. 2 BGB kann ein Mietverhältnis auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschweren würde und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt.

 

Um hier eine abschließende und rechtssichere Antwort zu haben, ist ein Sachverständiger hierzu anzufragen.

 

Die Verwaltung empfiehlt die energetische Sanierung der Gemeindewohnungen voranzutreiben, um in mittelfristiger Zukunft eine Vielzahl an gut bewohnbaren Wohnungen auf den Wohnungsmarkt zu bringen. Auch ist die finanzielle Situation der Gemeinde zu bedenken, dass die kurzfristige Ertüchtigung von Wohnungen zusätzliche Ausgaben verursacht, die die Kosten für eine energetische Sanierung nicht reduzieren werden.


Beschluss:

 

1.    Die Gemeinde Utting will versuchen kurzfristig und befristet Gemeindewohnungen zur Verfügung zu stellen.

 

Abstimmung:            Ja 6  Nein 10

 

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates zusammen mit der Hausverwaltung

 

a)    Diejenigen 5 Wohnungen zu identifizieren, welche sich für die Zwischennutzung am besten eignen, und zwar im Hinblick auf Renovierungsbedarf, Kosten und Auswirkungen auf die Generalsanierung,

b)    Zu klären, ob in diesem Fall eine befristete Vermietung rechtlich zulässig ist,

c)    Schätzkosten für die Renovierung für jede dieser Wohnungen zu ermitteln.


Der Antrag ist damit abgelehnt.