Abstimmung:

Ja: 13, Nein: 3

 

In der Sitzung am 29.09.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplans Utting am Ammersee im vereinfachten Verfahren zur Errichtung einer WC-Containeranlage beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 13.10.2022 ortsüblich bekannt gemacht. 

 

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurde mit der Erarbeitung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans Utting am Ammersee beauftragt.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 01.12.2022 erfolgte der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Satzungsentwurfs. Der Entwurf mit Begründung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Utting am Ammersee des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München in der Fassung vom 01.12.2022 wurde in der Zeit vom 08.12.2022 bis einschließlich 18.01.2023 öffentlich ausgelegt.

 

Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ausgewertet und abgewogen.

 

Auf entsprechende Unterlagen mit den Abwägungsvorschlägen in der Anlage wird verwiesen.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat Utting nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis: 16 : 0

 

 

Abwägung/Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und hat keine Änderung der Planung zur Folge. Die naturschutzfachlichen Vorschläge zur Einbindung des Gebäudes in das Landschaftsbild werden bei der weiteren Planung berücksichtigt.

 

Abstimmungsergebnis: 16 : 0

 

 

Abwägung/Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und hat keine Änderung der Planung zur Folge. Die weitere Planung erfolgt in Abstimmung mit der Bodenschutzbehörde.

 

Abstimmungsergebnis: 16 : 0

 

 

Abwägung/Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und hat keine Änderung der Planung zur Folge.

 

Abstimmungsergebnis: 16 : 0

 

 

Abwägung: Folgender Hinweis wird in die Begründung aufgenommen: „Sollten bei den Aushubarbeiten organoleptische Auffälligkeiten des Bodens festgestellt werden, die auf eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast hindeuten, ist unverzüglich die zuständige Bodenschutzbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) zu benachrichtigen (Mitteilungspflichten gem. Art. 1, 12 Abs. 2 BayBodSchG).“ „Eine Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser im Bereich der Restbelastungen ist nicht zulässig. Sollte Niederschlagswasser gesammelt werden, muss dies in verunreinigungsfreien Bereichen außerhalb der Restbelastungen versickert werden.“ Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt.

 

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und die Planunterlagen werden gemäß Abwägungsvorschlag redaktionell ergänzt.

 

Abstimmungsergebnis: 16 : 0


Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat der Gemeinde Utting nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 2, Beteiligung der Öffentlichkeit, und § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Behörden, Kenntnis.

 

2.    Der Gemeinderat hat die eingegangenen Stellungnahmen beschlussmäßig geprüft und alle öffentlichen und privaten Belange miteinander und gegeneinander abgewogen. Die Stellungnahmen haben nur eine redaktionelle Änderung der Planung zur Folge.

 

3.    Der Gemeinderat der Gemeinde Utting stellt den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes „WC-Anlage Summerpark“ mit Begründung in der Fassung vom 23.02.2023 fest.

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes „WC-Anlage Summerpark“ mit Begründung in der Fassung vom 23.02.2023 einzuholen und diese gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.