Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Anfrage eines privaten Investors für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer landwirtschaftlichen Fläche im Außenbereich südlich „Am Dexenberg“ (Fl. Nrn. 2272 und 2273) wurde von dem Gemeinderat in der Sitzung am 25.08.2022 befürwortet.

 

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von PV-Freiflächenanlagen, die im Außenbereich errichtet werden sollen, erfordert eine gemeindliche Bauleitplanung, d.h. grundsätzlich die Aufstellung eines Bebauungsplans und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes. Infolgedessen wurde am 25.08.2022 beschlossen, dass für die Umsetzung dieses Photovoltaikanlage-Projekt des Antragstellers die Gemeinde ein Bauleitplanverfahren einleiten wird (vorausgesetzt einer Kostenübernahme durch den Antragsteller).

 

In diesen Zusammenhang wurden drei Flächen (inkl. die o.g. Fläche Am Dexenberg) für die Entwicklung vom Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet untersucht. Im Rahmen einer Voranfrage wurde die Entwicklung der Fläche Am Dexenberg (in den Untersuchungen als Plangebiet Nr. 3 gekennzeichnet) empfohlen. In der Gemeinderatsitzung vom 26.01.2023 wurde unter Beachtung der gesamten Informationen die Entwicklung der drei Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen beraten. Darauffolgend wurde beschlossen, dass der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Photovoltaik-Freiflächenanlage (Plangebiet 3) vorzubereiten.

 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Plangebiet 1 und Plangebiet 3 zu schaffen, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht vorgesehen, sowie die Erstellung eines Bebauungsplans für jedes Plangebiet erforderlich.

 

Die Fläche des privaten Investors Am Dexenberg Straße (Fl. Nrn. 2272 und 2273), gekennzeichnet in den Voruntersuchungen als Plangebiet 3, liegt im Außenbereich südwestlich von Utting Ortsmitte. Es befindet sich südlich „Am Dexenberg“ und westlich der Dießener Straße. Die Grundstücke sind verkehrlich erschlossen und der Netzanschlusspunkt liegt günstig neben der Straße.

 

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist diese Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der rechtswirksame FNP wird im Parallelverfahren geändert.

 

Das Plangebiet stellt momentan eine unbebaute Wiesenfläche mit Gefälle dar. Die Grünlandfläche ist unter Artenschutzaspekten grundsätzlich für das Vorhaben geeignet. Eine Ausnahme ist dennoch erforderlich, da das Plangebiet innerhalb des Landschaftsschutzgebiets Ammersee - West (LSG-00509.01) liegt.

 

Die Nutzung der Fläche soll an das Vorhaben angepasst werden, indem der Bebauungsplan für diesen Bereich ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ festsetzt. Das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und Verkehrsflächen werden auch im Bebauungsplan geregelt.

 

Flächen für Eingrünung, der Erhaltung der bestehenden Vegetation, für Ausgleichsflächen sowie die Festlegung von Pflanzgeboten sind auch innerhalb des Geltungsbereichs des aufzustellenden Bebauungsplans vorgesehen. Eine Ausnahme für die Bebauung innerhalb des Landschaftsschutzgebiets soll im Verfahren beantragt werden.

 

Bei dem vorgesehenen Bebauungsplan handelt es sich um einen Angebotsbebauungsplan, der im Regelverfahren mit Umweltbericht aufgestellt soll.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Utting hat den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München für die Erstellung des Bebauungsplans „Photovoltaik - Am Dexenberg Straße“ beauftragt.

 

 

 

 

Umgriff:

 

(private Fläche südlich der Am Dexenberg Straße, Fl. Nrn. 2272 und 2273)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abb. 1. Geltungsbereich, ohne Maßstab, Quelle Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung, Stand 16.10.2021


Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaik - Am Dexenberg“ für die Grundstücke FI. Nrn. 2272 und 2273 (Gemarkung Utting a Ammersee) im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB.

 

2.       Ziel des Bebauungsplanes ist die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf den Grundstücken FI. Nrn. 2272 und 2273 (Gemarkung Utting a Ammersee).