Abstimmung:

Ja: 7, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting am Ammersee. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB (Einfügungsgebot). Das Grundstück mit der Fläche von 942 m² ist derzeit mit einem Mehrfamilienhaus bebaut.

 

Im bestehenden Wohnhaus sollen zwei größere Wohneinheiten in zwei kleinere Wohneinheiten unterteilt werden, so dass insgesamt 6 Wohneinheiten entstehen (drei Bestand + drei Neu). Die Erdgeschoss Wohnung 1 soll zusätzlich durch eine Abgrabung einen direkt begehbaren Freibereich erhalten.

 

Dieser Bauantrag wurde bereits in der BA-Sitzung am 28.09.2022 behandelt. Das Einvernehmen hierzu wurde nicht erteilt. Dem Befreiungsantrag zur Satzung über örtliche Bauvorschriften (Stellplätze), wurde ebenfalls nicht zugestimmt.

 

Stellplätze:

Das Landratsamt Landsberg am Lech stellt mit Schreiben vom 02.02.2023 fest, dass insgesamt 7 Stellplätze nachzuweisen sind. Dabei wurden die drei mit Bescheid vom 21.09.1978 genehmigten Stellplätze sowie der ermittelte Mehrbedarf von vier Stellplätzen berücksichtigt.

 

Aufgrund geänderter Planunterlagen, werden die Stellplätze nun auf dem Baugrundstück nachgewiesen und sind nutzbar.

 

Das Bauvorhaben ist aus Sicht des Landratsamtes nun genehmigungsfähig. Über das gemeindliche Einvernehmen ist erneut zu entscheiden.

 

Darüber hinaus wird § 8 Abs. 4 der Satzung über örtliche Bauvorschriften nicht eingehalten, da der nach drei nebeneinander angeordneten und zur Verkehrsfläche orientierten Stellplätze erforderliche Pflanzstreifen keine 2,50 m Breite beträgt. Es kann lediglich ein Pflanzstreifen von ca. 1,40 m – 2,00 m Breite hergestellt werden.

 

 


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zu beantragen Bauvorhaben wird erteilt.

Dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung nach § 8 Abs. 4 der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Pflanzstreifen) wird zugestimmt.

 

Hinweis:

Aufgrund der engen Parksituation, wäre es von Vorteil, wenn die ausgewiesenen Stellplätze eine Länge von 5,20 m hätten.


ohne GR Schiller (hat den Raum verlassen)