Sachverhalt:
Der Gemeinderat Schondorf am Ammersee hat in seiner Sitzung
am 08.09.2021 die Durchführung der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Kirchberg-Süd“
betreffend der Grundstücke Flur-Nrn. 338/5 beschlossen. Am 21.12.2022 wurde die
erneute Beteiligung der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange sowie die
öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen
Anlass der Planung ist ein Bauantrag zur Errichtung eines Wohngebäudes im nördlichen Teil des Grundstücks Fl.Nr. 338/5, Gemarkung Unterschondorf. Planungsziel ist es, die Bebauung im Norden des Grundstückes zu ermöglichen, dazu soll das bisher im südlichen Grundstücksbereich befindliche Baufenster verschoben werden. Die Gemeinde Schondorf am Ammersee befürwortet die geringe Änderung, um eine optimale Nutzung des Grundstückes zu ermöglichen.
Die Planung hat sich die Gemeinde Schondorf am Ammersee zu Eigen gemacht. Der erstellte Entwurf einschließlich der Begründung wurde in der Gemeinderatssitzung am 08.09.2021 gebilligt, sowie die Verwaltung mit der öffentlichen Auslegung nach § 13a BauGB beauftragt.
Die Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum
Entwurf des Bebauungsplanes „Kirchberg-Süd“ findet in der Zeit vom 14.02.2023
bis 14.03.2023 statt.
Der Gemeinde Utting am Ammersee, wird nun Gelegenheit gegeben, sich zum laufenden Bebauungsplanverfahren zu äußern.
Beschluss:
Der Gemeinderat
nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Es erfolgt keine Äußerung.