Abstimmung:

Ja: 6, Nein: 7

Sachverhalt:

 

In der Sitzung vom 25.08.2022 hat der Gemeinderat beschlossen, dass für die Umsetzung eines Photovoltaikanlagenprojektes des Antragstellers in ein Bauleitplanverfahren eingestiegen wird.

Ebenso wurde in der Sitzung vom 13.10.2022 nochmals eindringlich empfohlen, dass die Fl. Nr. 2338 und 2338/5 sowie die Fl. Nr. 2248, 2249 und 2250 bei der Änderung des Flächennutzungsplans als Freiflächen Photovoltaikanlage gekennzeichnet werden sollen.

 

Im Rahmen einer Voranfrage hat der Planungsverband eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung vorgenommen.

 

Plangebiet 1: (Fl. Nr. 2238 und 2238/5)

Es sind artenschutzrechtliche Konfliktsachverhalte in großem Umfang zu erwarten. Das Plangebiet ist unter Artenschutzaspekten nur unter erheblichen Einschränkungen und besonderen Rahmenbedingungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlagen geeignet.

 

Plangebiet 2: (Fl. Nr. 2248, 2249, 2250)

Es sind Konfliktsachverhalte artenschutzrechtlicher Art aufgrund der vorhandenen Biotope zu erwarten. Eine artenschutzrechtliche Ausnahme ist abhängig von weiteren Prüfungen, weil diese sowohl die geschützten Biotope als auch das LSG betreffen.

 

Plangebiet 3: (Antragsteller)

Die Grünlandfläche ist unter Artenschutzaspekten grundsätzlich für das Vorhaben geeignet. Eine Ausnahme ist dennoch erforderlich, da das Plangebiet innerhalb des LSG liegt.

 

Die untere Naturschutzbehörde hat im Anschluss wie folgt hierzu Stellung genommen:

 

Nach einer ersten Durchsicht der noch nicht abschließend bearbeiteten „Artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung“ besteht mit der vorläufigen fachlichen Einschätzung des Planungsverbandes für die drei Plangebiete Einverständnis. Die beiden Plangebiete 1 und 2 können derzeit, insbesondere wegen ihrer Lebensraumausstattung für geschützte Artengruppen, von der unteren Naturschutzbehörde als Standort für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage nicht befürwortet werden.


1.    Beschluss:

 

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einen Aufstellungsbeschluss für die Freiflächenphotovoltaikanlage im Plangebiet 3 vorzubereiten.

 

Abstimmungsergebnis:             14 Ja   0 Nein

 

GR Dr. Högenauer war während der Beratung und Abstimmung nicht im Raum.

 

 

2.    Beschluss:

 

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einen Aufstellungsbeschluss für die Freiflächenphotovoltaikanlage im Plangebiet 1 vorzubereiten.

 

Abstimmungsergebnis:             14 Ja   0 Nein

 

GR Dr. Högenauer war während der Beratung und Abstimmung nicht im Raum.

 

 

3.    Beschluss:

 

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einen Aufstellungsbeschluss für die Freiflächenphotovoltaikanlage im Plangebiet 2 vorzubereiten.


 

GR Dr. Högenauer und GR Schiller waren während der Beratung und Abstimmung nicht im Raum.