Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 22.12.2022 hat der Gemeinderat beschlossen, den Architekten Herrn Helgo von Meier zu beauftragen, um eine vertiefte Kostenschätzung für die Baumaßnahme „Refugium“ zu erstellen. De Weiteren sollten mögliche Einsparpotentiale dargestellt werden.

 

Herr Architekt Helgo von Meier wurde zur Sitzung geladen und stellt die Kostenschätzung incl. Einsparpotentiale vor.

 

Auch die Regierung von Oberbayern wurde mit der Entwurfsplanung und er Kostenschätzung vertraut gemacht. Hierzu erfolgte eine telefonische Rücksprache mit Herrn Seidler (Reg.v.Obb.)

 

Ergebnis:

 

Einsparpotentiale Vorschlag Architekt:

 

Grundsätzlich sind die vorgeschlagenen Einsparpotentiale durchführbar, würden jedoch das erarbeitete Nutzungskonzept sowie die Gestaltung beeinflussen. Daher werden die vorgeschlagenen Einsparpotentiale von der Reg. v. Obb. nur teilweise als zielführend gesehen.

 

Einsparpotentiale und Änderung der Entwurfsplanung Vorschlag Reg.v.Obb.:

Untergeschoß:

-       der überdeckte Bereich im Tiefhof könnte entfallen, hier wurden Bedenken geäußert, dass eine „dunkle Ecke“ entsteht in welcher sich Schmutz fängt.

-       WC-Unisex könnte entfallen, die Nutzer des Tanzraumes können die Toiletten im EG nutzen. Der Lagerbereich unterhalb der Rampe könnte in das Gebäude anstatt des WCs integriert werden (Bauvolumen wird reduziert).

 

Erdgeschoß:

-       WC Damen und WC für Alle sollte getauscht werden und ein zusätzlicher Zugang von Aussen eingeplant werden, Toilette für Alle kann somit auch unabhängig vom Gebäudebetreib genutzt werden, z.B. mit Schlüssel für Rollstuhlfahrer.

-       Zugang Tiefhof und den damit verbundenen Tanzraum, sollte behindertengerecht gestaltet werden (z.B. Treppenlifter)

-       Rampe behindertengerecht – 6° Gefälle/Neigung sowie Zwischenpodest?

-       Stellungnahme der Behindertenbeauftragten des Landkreises (Frau Juchem) anfordern und einarbeiten (auch wichtig für Genehmigung Fördermittel)

 

Aussenbereich:

Für die Gestaltung des Aussenbereichs sollte ein Landschaftsplaner hinzugezogen werden (qualifizierte Planung ist Fördervoraussetzung).

Die Gestaltung des Aussenbereichs bzw. die „Vorplatzgestaltung“ könnte ebenfalls durch die Reg. v. Obb. gefördert werden – als 2. Maßnahme! Die Abgrenzung der Maßnahme muss noch geklärt werden. Reg. v. Obb. schlägt z.B. E-Ladesäulen für PKWs und Fahrräder vor sowie Begrünung.

Die Überplanung des Vorplatzes (FlNr. 2658/27 und 2658/55) ist fördertechnisch möglich, sollte diese Fläche in privatem Eigentum verbleiben. Hier wird ein Vertrag/Vereinbarung mit dem Eigentümer geschlossen, der eine 25-jährige Nutzung gewährleistet (Bindefrist).

 

Förderung:

Die Reg. v. Obb. stellt eine 80 %ige Förderung der förderfähigen Kosten in Aussicht.

 

Die vertiefte Kostenschätzung liegt bei rund 3,0 Mio Euro

-       Förderung rund 2,0 Mio. Euro

-       Eigenanteil der Gemeinde rund 1,0 Mio Euro

Bei den Förderbeträgen handelt es sich um grobe Schätzungen, welche nach Prüfung der förderfähigen Kosten variieren können.

 

Wichtig!

Der Architekt sollte zeitnah einen Bauzeitenplan erstellen. Die im Jahr 2023 bereitgestellten Fördermittel müssen im selben Jahr bewilligt werden, ansonsten droht ein Verfall dieser Mittel! Gegebenenfalls ist es möglich die gesamten 3 Mio. förderfähigen Kosten für das Jahr 2023 in die Bedarfsanmeldung mit aufzunehmen. Hier ist jedoch der Beschluss des Gemeinderates wichtig, um Planungssicherheit zu erlangen.

Rückmeldung an Reg. v. Obb. nach Gemeinderatssitzung spätest. 27.01.2023.

 

Vorabstimmung:

Folgende Anmerkungen sollen in die Planung mitaufgenommen werden.

1.    Für das Dach ist eine PV-Anlage einzuplanen.

2.    Im Obergeschoss soll eine Abtrennung der Galerie möglich sein.

3.    Ein Büro für einen Jugendsozialpädagogen soll eingeplant werden.

 

Abstimmungsergebnis:       15 Ja   0 Nein


Beschluss:

 

1.    Die vertiefte Kostenschätzung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Der Gemeinderat beschließt, dass Projekt „Refugium“ wie in der Entwurfsplanung erarbeitet zu verwirklichen.

3.    Der Architekt wird beauftragt die Anmerkungen (Abtrennungstür OG, PV auf dem Dach und Jugendbüro) einzuarbeiten.

4.    Entsprechende Fördermittel sind rechtzeitig zu beantragen.