Sachverhalt:
In der Sitzung am 22.12.2022 hat der Gemeinderat beschlossen, den Architekten Herrn Helgo von Meier zu beauftragen, um eine vertiefte Kostenschätzung für die Baumaßnahme „Refugium“ zu erstellen. De Weiteren sollten mögliche Einsparpotentiale dargestellt werden.
Herr Architekt Helgo von Meier wurde zur Sitzung geladen und stellt die Kostenschätzung incl. Einsparpotentiale vor.
Auch die Regierung von Oberbayern wurde mit der Entwurfsplanung und er Kostenschätzung vertraut gemacht. Hierzu erfolgte eine telefonische Rücksprache mit Herrn Seidler (Reg.v.Obb.)
Ergebnis:
Einsparpotentiale
Vorschlag Architekt:
Grundsätzlich
sind die vorgeschlagenen Einsparpotentiale durchführbar, würden jedoch das
erarbeitete Nutzungskonzept sowie die Gestaltung beeinflussen. Daher werden die
vorgeschlagenen Einsparpotentiale von der Reg. v. Obb. nur teilweise als
zielführend gesehen.
Einsparpotentiale
und Änderung der Entwurfsplanung Vorschlag Reg.v.Obb.:
Untergeschoß:
- der überdeckte Bereich im Tiefhof könnte
entfallen, hier wurden Bedenken geäußert, dass eine „dunkle Ecke“ entsteht in
welcher sich Schmutz fängt.
- WC-Unisex könnte entfallen, die Nutzer
des Tanzraumes können die Toiletten im EG nutzen. Der Lagerbereich unterhalb
der Rampe könnte in das Gebäude anstatt des WCs integriert werden (Bauvolumen
wird reduziert).
Erdgeschoß:
- WC Damen und WC für Alle sollte
getauscht werden und ein zusätzlicher Zugang von Aussen eingeplant werden,
Toilette für Alle kann somit auch unabhängig vom Gebäudebetreib genutzt werden,
z.B. mit Schlüssel für Rollstuhlfahrer.
- Zugang Tiefhof und den damit verbundenen
Tanzraum, sollte behindertengerecht gestaltet werden (z.B. Treppenlifter)
- Rampe behindertengerecht – 6°
Gefälle/Neigung sowie Zwischenpodest?
- Stellungnahme der
Behindertenbeauftragten des Landkreises (Frau Juchem) anfordern und einarbeiten
(auch wichtig für Genehmigung Fördermittel)
Aussenbereich:
Für die
Gestaltung des Aussenbereichs sollte ein Landschaftsplaner hinzugezogen werden
(qualifizierte Planung ist Fördervoraussetzung).
Die
Gestaltung des Aussenbereichs bzw. die „Vorplatzgestaltung“ könnte ebenfalls
durch die Reg. v. Obb. gefördert werden – als 2. Maßnahme! Die Abgrenzung der
Maßnahme muss noch geklärt werden. Reg. v. Obb. schlägt z.B. E-Ladesäulen für
PKWs und Fahrräder vor sowie Begrünung.
Die
Überplanung des Vorplatzes (FlNr. 2658/27 und 2658/55) ist fördertechnisch
möglich, sollte diese Fläche in privatem Eigentum verbleiben. Hier wird ein
Vertrag/Vereinbarung mit dem Eigentümer geschlossen, der eine 25-jährige
Nutzung gewährleistet (Bindefrist).
Förderung:
Die Reg. v.
Obb. stellt eine 80 %ige Förderung der förderfähigen Kosten in Aussicht.
Die
vertiefte Kostenschätzung liegt bei rund 3,0 Mio Euro
- Förderung rund 2,0 Mio. Euro
- Eigenanteil der Gemeinde rund 1,0 Mio
Euro
Bei den
Förderbeträgen handelt es sich um grobe Schätzungen, welche nach Prüfung der
förderfähigen Kosten variieren können.
Wichtig!
Der
Architekt sollte zeitnah einen Bauzeitenplan erstellen. Die im Jahr 2023
bereitgestellten Fördermittel müssen im selben Jahr bewilligt werden, ansonsten
droht ein Verfall dieser Mittel! Gegebenenfalls ist es möglich die gesamten 3
Mio. förderfähigen Kosten für das Jahr 2023 in die Bedarfsanmeldung mit
aufzunehmen. Hier ist jedoch der Beschluss des Gemeinderates wichtig, um
Planungssicherheit zu erlangen.
Rückmeldung
an Reg. v. Obb. nach Gemeinderatssitzung spätest. 27.01.2023.
Vorabstimmung:
Folgende
Anmerkungen sollen in die Planung mitaufgenommen werden.
1. Für das Dach ist eine PV-Anlage
einzuplanen.
2. Im Obergeschoss soll eine Abtrennung der
Galerie möglich sein.
3. Ein Büro für einen Jugendsozialpädagogen
soll eingeplant werden.
Abstimmungsergebnis: 15 Ja 0
Nein
Beschluss:
1. Die vertiefte Kostenschätzung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat beschließt, dass Projekt „Refugium“ wie in der Entwurfsplanung erarbeitet zu verwirklichen.
3. Der Architekt wird beauftragt die Anmerkungen (Abtrennungstür OG, PV auf dem Dach und Jugendbüro) einzuarbeiten.
4. Entsprechende Fördermittel sind rechtzeitig zu beantragen.